"Sollte das Europäische Patentamt (EPA) Ende des Jahres tatsächlich das sogenannte Brokkoli-Patent erteilen, führt an einer Novellierung der EU-Biopatentrichtlinie voraussichtlich kein Weg mehr vorbei. Denn das wäre ein weiterer Beleg dafür, dass das EPA zu großzügig biotechnologische Patente erteilt", sagt Christel Happach-Kasan, agrarpolitische Sprecherin der FDP.
Happach-Kasan: Brokkoli-Patent ist eindeutig ein Züchtungsverfahren
Eine derartig ausufernde Auslegung der EU-Biopatentrichtlinie sei nicht akzeptabel, nicht im Interesse der Landwirtschaft und nicht im Interesse der Verbraucher. "Bloßes Züchten von Brokkoli-Pflanzen durch gezieltes Auskreuzen in Verbindung mit kleinen technischen Details darf patentrechtlich nicht geschützt werden. Denn dabei handelt es sich um die Nutzung herkömmlicher Züchtungsverfahren", kritisiert Happach-Kasan. Für die so entstandenen neuen Sorten sei der Sortenschutz zu beantragen.
Eindeutige Grenzen zwischen Entdeckungen und Erfindungen
"Weiterhin müssen die Grenzen zwischen Entdeckungen und Erfindungen insbesondere patentrechtlich klar und eindeutig sein", erklärt Christel Happach-Kasan im Gespräch mit agrarheute.com. Notfalls müsse die Politik dem EPA engere patentrechtliche Grenzen auferlegen, ohne das ansonsten bewährte und weiterhin sinnvolle Patentrecht auszuhöhlen. (pd)
- Podcast: Happach-Kasan - 'Befürchte, dass das Sortenrecht ausgehebelt wird'Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts verhandelt derzeit über das so genannte "Brokkoli-Patent". Christel Happach-Kasan plädiert für eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie. anhören ...
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