Die Landespolizei Schleswig-Holstein gibt Hinweise und Tipps, wie sich Landwirte sowie andere Verkehrsteilnehmer im Herbst im Straßenverkehr verhalten sollten. Denn jedes Jahr führen die Erntezeit sowie die allerorts stattfindenden Herbstarbeiten zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr.
Zum einen können gefährliche Situationen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge entstehen, die Fahrbahnen verschmutzen oder deren Ladung nicht ausreichend gesichert ist. Auch nicht verkehrssichere Anhänger und unzureichend gesicherte und kenntlich gemachte Anbaugeräte sind immer wieder Gefahrenquellen.
Vorsicht und Rücksicht in der Erntezeit

Zum anderen sind auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen in der Pflicht, die notwendige Vorsicht und Rücksicht an den Tag zu legen.
Das Landespolizeiamt appelliert: "Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden: Seien Sie geduldig und partnerschaftlich im Umgang mit Fahrern von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Stellen Sie als Fahrer eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs stets sicher, dass Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sind."
Regeln für alle Verkehrsteilnehmer
Konkret bedeutet dies für alle Verkehrsteilnehmer:
- Im Bereich von Feldein- und -ausfahrten ist mit Verschmutzungen der Fahrbahn durch Erdreich oder Erntegut zu rechnen
- Gleiches gilt in Kurvenbereichen im Umfeld landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen
- Beachten Sie die völlig anderen Geschwindigkeits-, Lenk- und Beschleunigungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen sowie deren überbreite und überlange Ausmaße
- Überholen Sie grundsätzlich nur bei völlig klarer Verkehrslage und beachten Sie, dass Blinker und Beleuchtung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Verschmutzung schlechter erkennbar sein können
- Beim kleinsten Zweifel: Verzichten Sie auf Überholmanöver - das gilt ganz besonders für Kradfahrer!
Regeln für Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Fahrer und Verantwortliche von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen haben insbesondere:
- Erkennbarkeit und Sicherheit ihrer Fahrzeuge und Anbaugeräte sicherzustellen
- Unabwendbare Verschmutzungen von Fahrbahnen ausreichend kenntlich zu machen, abzusichern und unverzüglich nach der Feldarbeit zu entfernen
- Beim Abbiegen insbesondere in Feldeinfahrten und Grundstücke (Betriebe) rechtzeitig zu blinken
- Beim Linksabbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr (Rückschaupflicht) zu achten.
- Mit Überholmanövern von PKW- und Kradfahrern zu rechnen.
- Bei erkennbar unmittelbar nachfolgenden Fahrzeugschlangen diesen das Überholen/Vorbeifahren zu ermöglichen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei sind für dieses Thema sensibilisiert und kontrollieren landwirtschaftliche Fahrzeuge verstärkt, auch im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen, während der Erntezeit, erklären die Beamten abschließend.
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