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Umwelt

Hering kommt der Landwirtschaft beim Erosionsschutz entgegen

am Donnerstag, 17.06.2010 - 07:56 (Jetzt kommentieren)

Mainz - Der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Hendrik Hering hat dem landwirtschaftlichen Berufsstand bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Erosionsschutzes Entgegenkommen signalisiert.

Das Land könne in seiner Rechtsverordnung zwar keine generelle Ausnahme von einer erosionsmindernden Bewirtschaftung gewähren, jedoch abweichende Anforderungen vom Pflugverbot definieren, soweit diese einen vergleichbaren Erosionsschutz gewährleisteten, erklärte Hering in Mainz nach Verhandlungen mit den Präsidenten der beiden Bauern- und Winzerverbände des Landes, Leo Blum und Norbert Schindler.

Der Minister und die Bauernpräsidenten einigten sich darauf, diese Alternativen bei Sommergetreide, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln als abweichende Anforderungen zum Pflugverbot in die Landesverordnung aufzunehmen.

Gemeinsamer Einsatz mit Bauernverbänden  

Hering, Blum und Schindler verständigten sich bei ihrem Gespräch auf eine gemeinsame Linie zum Erosionsschutz in der Landwirtschaft. "Wir werden uns gemeinsam für einen nachhaltigen Bodenschutz einsetzen", betonten Hering, Schindler und Blum. In Rheinland-Pfalz muss nach EU-Vorgaben bis zum 1. Juli mit einer neuen Landesverordnung Erosion auf potentiell gefährdeten Flächen durch geeignete Bewirtschaftung vermieden werden. Nach Herings Angaben dürfen Landwirte, deren Gemarkung eine durchschnittliche Hangneigung von drei Prozent übersteigt, bereits seit 2004 auf 40 Prozent ihrer Ackerflächen über Winter nicht pflügen. Diese bisherige Maßnahme zum Erosionsschutz müsse auf Anforderung der EU jetzt deutschlandweit konkretisiert werden.

Auflagen bis zum Pflugverbot

Alle landwirtschaftlichen Nutzflächen müssten nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung eingeteilt werden. Die Maßnahmen zum Erosionsschutz auf diesen Flächen würden bundeseinheitlich festgelegt und bezögen sich insbesondere auf ein Pflugverbot. Diese Regelungen bedeuten laut Darstellung des Ministers für einige Kulturen nicht nur erhebliche Ertragseinbußen, sondern zeigen auch nicht den gewünschten erosionshemmenden Effekt. Hering, Blum und Schindler kamen unter anderem überein, dass früh gesäte Sommergetreidearten schon zeitig eine gute Bodenbedeckung und damit einen ausreichenden Erosionsschutz vor allem bei den Frühjahrsniederschlägen gewährleisten. Zusammen mit einer Bewirtschaftung quer zum Hang sei dies eine Maßnahme, die auf hoch erosionsgefährdeten Flächen sowohl durch die Landwirte umsetzbar sei, als auch von der EU als Erosionsschutz akzeptiert werde. Damit würden bei allen Sommergetreidearten eine Winterfurche und entsprechende Frostgare ermöglicht.

Gezielte Bodenbedeckung leistet guten Erosionsschutz

Die beiden Verbandspräsidenten äußerten erhebliche Bedenken zum ganzjährigen Verbot des Pflügens auf stark erosionsgefährdet eingestuften Flächen (CCW2-Flächen) bei Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von mehr als 45 Zentimeter, wie es der Bund vorgibt. Damit werde der Erosion auf unbearbeiteten, bedeckungslosen Ackerflächen sogar Vorschub geleistet, so die Kritik. Eine gezielte Bodenbedeckung durch Stroh, Zwischenfrüchte oder Untersaaten könne hier wesentlich besseren Erosionsschutz leisten, zumal durch die nachfolgende Einarbeitung mit dem Pflug ein zusätzlicher Aufbau organischer Masse im Boden erfolge. Zudem ermögliche Humus eine höhere Wasserspeicherkapazität und eine bessere Bodenstruktur, die mehr Regenwasser aufnehmen könne. Die Gesprächspartner kamen überein, dass diese abweichende, gleichwohl fachlich sinnvolle Anforderung beim Anbau von Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln Anwendung finden sollte.

Zunehmende Bürokratie vermeiden

Einig waren sich die Verbandspräsidenten mit dem Minister auch darin, dass eine zunehmende Bürokratie für die bäuerlichen Familienbetriebe abgelehnt und als Gängelung empfunden werde. Schließlich sei in erster Linie die Fachkompetenz der Betriebsleiter auf der Grundlage staatlicher Ausbildung sowie beruflicher Erfahrung die beste Gewähr für einen optimalen Bodenschutz. Daher gebe es bisher in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft auch kaum Erosionsprobleme. Sowohl der Minister als auch die berufsständischen Vertreter unterstrichen, dass standardisierte Rezepte für alle Landwirte und Flächen nicht zielführend sein könnten. Hering sagte zu, Anfang kommenden Jahres die Erosionsschutzkriterien und Bewirtschaftungsauflagen zu überprüfen und den gewonnenen Erkenntnissen anzupassen. Er hob hervor, dass Erosionsschutz eine unabdingbare Maßnahme zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sei. Mit den vorliegenden Beschlüssen zum Erosionsschutz sei man auf gutem Weg, auch in Zukunft Umwelt und Ernährung zu sichern. (AgE)

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