Polizisten der Außenstelle Osterwieck in Sachsen-Anhalt leiteten gegen zwei Fahrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Sie transportieren auf ihren Anhängern jeweils 5 Heuballen (à 300 kg). Damit diese auf die Anhänger passten, wurden die Ladeflächen unzulässig verlängert. Die Ballen waren zudem nur unzureichend gesichert.
Bußgeldbescheid über 425 Euro
Die Gewichte der Anhänger samt Ladung überschritten die jeweilige zulässige Anhängelast der Zugfahrzeuge um 47 bzw. 49 Prozent. Bei einem Anhänger war die fällige Hauptuntersuchung bereits seit Mai 2015 abgelaufen. Den Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Beide Fahrzeugführer müssen nun mit einem Bußgeld von jeweils 425 Euro und einem Punkt rechnen.
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