Die EU-Kommission will die Interventionspreise nicht abändern und baut für eine Begrenzung des Angebots die
Private Lagerhaltung (PLH) für Milchpulver aus.
Längere Einlagerungen von bis zu einem Jahr sind vorgesehen, wobei sich die monatlichen Lagerbeihilfen dafür von 17 auf 34 Cent je Tag und je Kilo verdoppeln sollen.
Vorzeitige Auslagerungen von Magermilchpulver sind ab neun Monaten möglich, wobei die Molkereien Strafen von etwa zehn Prozent der Lagerbeihilfen zahlen müssen.
Für 100.000 Tonnen Käse will die EU-Kommission zukünftig Lagerkostenzuschüsse gewähren. Diesmal soll es besser laufen als im Jahr 2014, als die kurzfristig mögliche PLH-Käse ausschließlich für italienischen Parmesankäse genutzt wurde.
Die Käsemenge wird auf die EU-Mitgliedstaaten nach nationaler Erzeugung aufgeteilt. Nach drei Monaten sollen ungenutzte Mengen in der PLH für Käse auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten verschoben werden können.
Für die
PLH-Schweinefleisch soll die Einlagerung von Speck und Fett zugelassen werden, was bisher nicht möglich war. Dies hatte vor allem Dänemark gefordert.
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