Führerscheinklasse L, T und C/CE: Diese Maschinen dürfen Sie fahren
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Thomas Göggerle/agrarheute
Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab einem Alter von 16 Jahren Zugmaschinen, also Traktoren, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden. Das gilt jedoch nicht, wenn Anhänger mitgeführt werden.
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agrarfoto
Mit einem Anhänger am Traktor darf man mit dem L-Führerschein maximal 25 km/h schnell fahren. Das gilt auch, wenn der Anhänger bis 40 km/h zugelassen ist.
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Thomas Göggerle/agrarheute
Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher dürfen mit dem L-Führerschein gefahren werden. Jedoch gilt auch hier eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Roder dürfen mit der Klasse T bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden.
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Julia Eder/agrarheute
Achtung ist geboten beim Zweck: Die beschriebenen Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Zwecken eingesetzt werden. Fährt man zum Beispiel für einen Bauunternehmer Bauschutt, Erde oder Sand, hat dies nichts mit den LoF-Zwecken zu tun und somit muss der Fahrer die Führerscheinklasse C/CE besitzen.
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Werkbild/Krampe
Wenn diese allerdings - was in der Regel der Fall ist - eine bbH von mehr als 60 km/h haben, ist hier ein C- bzw. mit Anhänger ein CE-Führerschein nötig. Dieser kann ab 21 Jahren erworben werden.
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Werkbild/JCB
Mit dem T-Führerschein kann man ab einem Alter von 16 Jahren Schlepper mit einer bbH bis 40 km/h fahren. Ab 18 Jahren ändert sich das: Dann dürfen die Traktoren bis 60 km/h schnell sein. Diese Geschwindigkeiten gelten auch, wenn man einen Anhänger mitführt - sofern der Anhänger auf die jeweilige Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist.
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