Deshalb hat sie zum besseren Schutz vor verseuchten Lebensmitteln den Gesetzesentwurf "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften" (17/4984) vorgelegt, der Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Montagnachmittag war. Dabei traf die Regierungsinitiative bei den Experten auf ein geteiltes Echo.
Gegensätzlich waren die Meinungen bei der Meldepflicht für Labore. Bei Grenzwertüberschreitungen von Lebensmittelproben sollen die Labors künftig verpflichtet werden, die zuständigen Behörden zu informieren. Auch sollen Unternehmen Ergebnisse eigene Analyse übermitteln. Kritisch bewerteten alle Sachverständigen den zu erwartenden höheren Kontrollaufwand und den damit einhergehenden Anstieg der Kosten.
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