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Ratgeber Steuer

Hofhund: Diese Kosten können Landwirte von der Steuer absetzen

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am Samstag, 07.05.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Ein Hund macht das Leben auf dem Hof bunter, kann aber auch schnell teuer werden. Doch es gibt Kosten, die Hundehalter von der Steuer absetzen können. Welche Kosten Land- und Forstwirte beim Hofhund von der Steuer absetzen können? Hier die Details.

Von den Anschaffungskosten abgesehen, kommt bei den laufenden Kosten für Futter, Erstausstattung, Versicherungen und Tierarzt schnell eine stattliche Summe für den Hofhund zusammen. Die gute Nachricht ist: Wenn Sie Ihren Hund aus beruflichen Gründen halten, nimmt er steuerlich betrachtetet eine Sonderstellung unter den Haustieren ein. Ein sogenannter Gebrauchshund ist bei Land- und Forstwirten oft als Herdenschutzhund, Wachhund, Hütehund oder Jagdhund im Einsatz.

Können Landwirte die Anschaffungskosten eines Hundes von der Steuer absetzen?

Wenn Sie Ihren Hund aus beruflichen Gründen halten, können Sie die Anschaffungskosten für den Kauf von der Steuer absetzen. Fällt Ihr Hofhund hingegen in die Kategorie „Haustier“ oder „Hobby“, können Sie die Anschaffungskosten nicht von der Steuer absetzen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie Ihren Hund beim Züchter erstanden oder aus dem Tierheim abgeholt haben

Hofhund-Ausstattung: Sind Leine, Futter, Spielzeug von der Steuer absetzbar?

Halter von Gebrauchs- und Arbeitshunden haben mehr Steuervorteile als Haustierhundehalter. So können Besitzer von Gebrauchshunden und Arbeitshunden sämtliche Kosten für die Pflege des Tieres als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen Futter, Leine oder Hundegeschirr.

Wenn Landwirte nachweisen können, dass ihr Hund betriebliche Aufgaben erfüllt, sind die Aufwendungen abzugsfähig. Bei der Erbringung eines entsprechenden Nachweises stoßen Steuerpflichtige aber regelmäßig an die Grenzen der Realität. Deshalb ist es besonders wichtig, alle Quittungen zu sammeln. Dokumentieren Sie genau, worum es sich handelt. Denn die Verallgemeinerung „Hundezubehör“ wird beim Finanzamt wahrscheinlich nicht akzeptiert. Sollte Ihnen der Arbeitgeber die Kosten für den Hofhund erstatten, müssen Sie diese Beträge von den Kosten abziehen.

Was kostet die Hundesteuer bei einem Hofhund?

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen Satz für die Hundesteuer. Wie hoch die Hundesteuer ausfällt, hängt vom Wohnort ab. Im ländlichen Raum zahlen Hundehalter in der Regel eine niedrigere Hundesteuer als in den Städten. Im Markt Kirchseeon (oberbayerischer Landkreis Ebersberg) liegt die Hundesteuer bei 50 Euro jährlich. In München kostet der erste Hund 100 Euro Hundesteuer jährlich. Spitzenreiter ist übrigens die Stadt Mainz mit stolzen 186 Euro Hundesteuer für den ersten Hund.

Kann ich als Landwirte die Hundesteuer für meinen Hofhund absetzen?

Auch hier gilt das Prinzip: Halten Sie Ihren Hund privat als Haustier, können Sie die Hundesteuer nicht absetzen. Ist Ihr Hund ein Gebrauchshund, müssen Sie keine Hundesteuer zahlen. Zum Hintergrund: Werden mit einem Hund Einkünfte erzielt (Einnahmeerzielung), wie es beim Herdenschutzhund der Fall ist, muss der Halter keine Hundesteuer zahlen.

Lässt sich die Hundehaftpflicht beim Hofhund absetzen?

Ja, Sie können die Kosten für die Hundehalterhaftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben. Mit einer Ausnahme: Die Hundehaftpflicht können Sie nur absetzen, wenn Sie den Höchstbetrag für Sonderausgaben (derzeit Kosten bis 1.900 Euro) nicht überschritten haben. Die Hundehaftpflicht absetzen kann man übrigens nicht nur für einen Arbeits- oder Gebrauchshund – diese Regelung gilt für alle Hunde.

Kann ich Tierarztkosten für meinen Hofhund von der Steuer absetzen?

Tierarztkosten können Hundehalter nur steuerlich absetzen, wenn ihr Hund ein Arbeitshund ist. Sofern Sie den Hund also aus beruflichen Gründen halten, können Sie die Tierarztkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darüber hinaus können alle Tierhalter die Kosten für die Tierhaftpflichtversicherung und die Betreuung in den eigenen vier Wänden steuerlich absetzen.

Hinweis: Da sich Tierarztkosten schnell summieren, sind mittlerweile diverse Hundekrankenversicherungen im Angebot. Hundekrankenversicherungen können Sie nur steuerlich geltend machen, wenn Ihr Hund ein Dienst- oder Therapiehund ist und Sie ihn halten aus beruflichen Gründen halten.

Fazit: Alle Aufwendungen, die durch den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zustande kommen, sind steuerlich abzugsfähig. Neben den laufenden Unterhaltskosten für den Hund zählen auch die Anschaffungskosten, die Versicherung und das notwendige Zubehör dazu. Ohne ausreichende Nachweise können Landwirte dem Finanzamt nur schwer vermitteln, dass ihr Hund betriebliche Aufgaben erfüllt.

Mit Material von www.vlh.de; ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH

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