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Ernährung und Gesundheit

Honig: Keine Kennzeichnungspflicht für Pollen

am Mittwoch, 26.09.2012 - 07:20 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Pollen ist ein natürlicher Bestandteil von Honig und keine Zutat, da die Biene diesen mitsammelt und der Imker darauf keinen Einfluss hat.

Die von der EU-Kommission beschlossene Definition soll die Vorschriften über Honig mit den internationalen Standards der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang bringen. Mit dem neuen Status von Pollen würde auch die Kennzeichnungspflicht der EU - nach der eine Zutatenliste vorgeschrieben ist - entfallen.
 
Allerdings darf Honig, der genetisch veränderte (gv) Pollen enthält, nach wie vor nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn dafür eine Zulassung gemäß den entsprechenden Vorschriften vorliegt. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 6. September 2011 zur Klage eines deutschen Imkers gefordert, den tatsächlichen Status von Pollen in Honig zu klären.

Der Honigmarkt der EU in Zahlen

In der EU werden etwa 13 Prozent (200.000 Tonnen) der Weltproduktion an Honig erzeugt: Spanien ist der größte Erzeuger (33.000 Tonnen), gefolgt von Italien, Ungarn und Rumänien (jeweils rund 22.000 Tonnen) sowie Portugal (21.000 Tonnen). Die EU importiert in etwa 140.000 Tonnen, was zirka 40 Prozent des gesamten Verbrauchs in der EU entspricht.

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