"Dass die Lebensmittelkontrolleure bei ihren Stichproben im Handel auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September noch
Honig vorgefunden haben, der mit gentechnisch veränderten Pollen belastet ist, ist inakzeptabel", sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde.
Verunreinigter Honig aus Restbeständen
Nach Recherchen der Lebensmittelüberwachung handelte es sich bei den beanstandeten Produkten um vereinzelte Restbestände. Die betroffenen Firmen hatten bereits im Vorfeld des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Verkauf eingestellt und möglicherweise betroffene Ware zurückgerufen.
Nach Ansicht von Verbraucherschutzminister Bonde wirft ein solcher Befund kein gutes Licht auf das Kontroll- und Rücknahmekonzept im Rahmen der unternehmerischen Eigenverantwortung von Handel und Hersteller. Der Minister kündigte an, dass die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden die Sonderkontrollaktion von Honig fortsetzen würden, um die Wirksamkeit der Eigenkontrollen der Wirtschaft zu überprüfen.
Die Behörden hätten die erforderlichen Schritte eingeleitet, um den nicht verkehrsfähigen Honig vom Markt zu nehmen. Außerdem habe das Ministerium umgehend alle Länder, den Bund sowie die Europäische Union über die Ergebnisse des Untersuchungsprogramms informiert und sei an die beiden in anderen Bundesländern ansässigen Firmen herangetreten, die den Honig für den deutschen Markt abgefüllt haben.
Verunreinigter Honig erst jetzt beanstandbar
Bereits vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung in amtlichen Proben von Anfang 2010 bis September 2011 in neun von zehn Rapshonigen aus
Kanada Pollen aus
GVO-Raps nachgewiesen. Erst mit dem EuGH-Urteil ist es für die Behörden möglich geworden, Honig, der Pollen aus nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen enthält, zu beanstanden und aus dem Verkehr zu nehmen.
Baden-Württemberg startet Sonderprogramm
Aus Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu GVO-Pollen in Honig hat Baden-Württemberg ein Sonderuntersuchungsprogramm gestartet, das das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg als Zentrallabor der baden-württembergische Lebensmittelüberwachung für den Nachweis gentechnisch veränderter Organismen durchführt. Die jetzt dabei festgestellten gentechnisch veränderten Rapssorten mit den Bezeichnungen GT 73, MS 8 und RF 3 haben in der Europäischen Union für Lebensmittel keine Zulassung. Honig mit diesen GVO-Raps-Pollen darf nach geltendem EU-Recht nicht verkauft werden und wird daher von den Lebensmittelüberwachungsbehörden aus dem Verkehr genommen.
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