Der Honig-Verband erwartet nach einer ersten Einschätzung keine kurzfristigen Konsequenzen. "Wir werden das Urteil noch prüfen, gehen aber davon aus, dass die Produkte unserer Mitglieder weiterhin verkehrsfähig sind", so ein Sprecher des Verbandes. "In Einzelfällen können Polleneinträge von genveränderten Pflanzen nicht ausgeschlossen werden. Beim allergrößten Teil dieser Honige stammen die Pollen allerdings von in Europa als Lebensmittel zugelassenen Pflanzen. Somit verfügt auch der betroffene Honig automatisch über eine ausreichende Zulassung und ist weiter verkehrsfähig. Eine Kennzeichnungspflicht scheidet für diesen Honig aus, weil der Schwellenwert von 0,9 Prozent Pollen aus genveränderten Pflanzen nicht überschritten wird." Für die wenigen Pollen von noch nicht umfassend als allgemeines Lebensmittel zugelassenen genveränderten Pflanzen gilt allerdings eine Nulltoleranz für Honig.
Sollte sich die Rechtsprechung der nationalen Gerichte im Sinne des
EuGH-Urteils ändern, würde dies nach Einschätzung des Verbandes einem Teil der Imker ihre Existenzgrundlage entziehen und die Zahl der durch das weltweite Bienensterben bereits stark dezimierten Populationen weiter reduzieren. Bienen dienen aber nicht nur der Erzeugung von Honig, sie haben mit der Bestäubung von Kulturpflanzen auch eine wichtige Funktion in der weltweiten Gewinnung von Lebensmitteln, betont der Verband.
Verbraucherzentralen: Gravierende Folgen erwartet
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rechnet damit, dass die EuGH-Entscheidung gravierende Folgen hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stelle den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland infrage, sagte der Vorsitzende Gerd Billen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Hinzu komme: "Wer
Gentechnik anwendet, muss künftig eventuelle Schäden ersetzen." Das Urteil bedeute, dass Gentechnik nur dann angewendet werden dürfe, wenn Rückstände oder die Ausbreitung entsprechender Spuren unterbunden würde, sagte Billen. Dies sei beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aber praktisch unmöglich.
FDP: Gesetzgebung muss auf den Prüfstand
"Das Urteil zeigt: Die gesamte europäische Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln muss auf den Prüfstand. Die einschlägigen Regelungen sind unklar und müssen auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden. Politisch motivierte Regelungen wie die Nulltoleranz sind wirklichkeitsfremd und müssen zügig ersetzt werden", fordert die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion Christel Happach-Kasan. "Es steht zu befürchten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofes einem Importverbot für Honig außerhalb der europäischen Union gleichkommt. In vielen Ländern der Welt werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, insbesondere in Südamerika. Zufällige Beimengungen von gentechnisch veränderte Pollen in Honig sind somit kaum auszuschließen. Pollen ist natürlicher Bestandteil von Honig und beeinträchtigt seine Qualität nicht, ganz unabhängig davon, ob er von Wildpflanzen oder von gv-Pflanzen stammt."
Bündnis 90/Die Grünen: Ein historischer Erfolg
Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl-Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen. Welche weiteren konkreten Folgen wie etwa Anspruch auf konkrete Schutzmaßnahmen sich aus dem Urteil ergeben, muss jetzt geprüft werden. Auch eine erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller Monsanto derzeit bemüht, darf nach dem heutigen Urteil nicht ohne eine umfassende Prüfung der Risiken für Verbraucher erfolgen. Aus Nord- und Südamerika werden jedoch immer noch Futtermittel aus Gen-Soja und -Mais importiert. Statt wie bisher alle EU-Importzulassungen abzunicken, muss sich die Bundesregierung nach dem EuGH-Urteil nun national und auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch dieses Einfallstor für
GVO-Verunreinigungen geschlossen wird."
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