Auf einem Feld in Bad Dürrheim in Baden-Württemberg wurden kürzlich illegal Gartenabfälle entsorgt. Dadurch konnte das Gras des Feldes nicht mehr als Futtermittel verwendet werden. Dem entsprechenden Landwirt ist ein erheblicher Schaden entstanden, berichtet das Landratsamt Schwarzwald-Baar. Es weißt eindringlich darauf hin, dass die wilde Entsorgung von Grünabfällen und Heckenschnitt in der freien Natur rechtswidrig ist.
Immer wieder Ärger mit illegalem Gartenabfall
Immer wieder kommt es derartigen Zwischenfällen. Für Landwirte ist illegal abgeladener Grünschnitt auf ihren Flächen nicht nur ein unangenehmes Ärgernis. Er kann auch zur Gefahr werden. Agrarheute berichtete.
Tonnenweise landet für Tiere zum Teil giftiges Grüngut wie Eibennadeln oder Grünschnitt in Plastiktüten auf dem Acker. Oft verfangen sich auch Äste und Zweige im Grubber. Zudem sei zu bedenken, dass ein großer Teil der Äcker bereits bestellt ist.
Gartenabfälle: Pflanzenkrankheiten und Überdüngung
Wie das Landratsamt Schwarzwald-Baar erklärt, wird durch die Abfälle auch der natürliche Lebensraum angestammter Pflanzen und vieler Insekten und Kleintiere gestört. Pflanzenkrankheiten und standortfremde Samen können in das empfindliche Ökosystem eingebracht werden, die sich dann vermehren, so das Landratsamt weiter.
Durch austretende Sickersäfte bestehe die Gefahr, dass Grund- und Oberflächenwasser verunreinigt wird. Ebenso gelangten Nährstoffe in den Boden, die zur Überdüngung führen können.
Appell: Gartenabfälle nicht auf Acker entsorgen
Daher appelliert das Amt für Abfallwirtschaft an die Anwohner und Gartenbesitzer, ihre Gartenabfälle nicht auf dem Grundstück anderer zu entsorgen. Das Ablagern stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann. Legale Entsorgungsmöglichkeiten gäbe es ausreichend: Grüngutsammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclingzentren und Kompostanlagen.
Die Nutzung ist für Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei.
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