Wie die Polizeidirektion Flensburg berichtet, wurde auf dem Hof eines 58-jährigen Mannes aus dem Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein eine Vielzahl illegaler Waffen und Munition sichergestellt. Auch archäologische Fundstücke haben die Beamten aufgefunden.
Im Einsatz waren neben der Bereitschaftspolizei auch das LKA, der Kampfmittelräumdienst sowie zwei Archäologen.
Durchsuchung: Archäologische Fundstücke, Waffen und Munition
Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens des Polizeirevieres Schleswig und einem daraus entstandenen Anfangsverdachtes von Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz war von der Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss beantragt worden.
Weitere Ermittlungen ergaben zudem, dass es sich bei dem 58-Jährigen mutmaßlich um einen Sammler handelt, der sich unter anderem durch die Suche mit Metallsonden illegal nicht nur in den Besitz von archäologischen Fundstücken, sondern auch von Waffen und Munition brachte - und diese bei Internetauktionen zum Kauf angeboten hatte. Deshalb wurden bei der Durchsuchung Kräfte des LKA und des Kampfmittelräumdienstes hinzugezogen. Außerdem nahmen zwei Archäologen an der Durchsuchung teil.
Historische Münzen und Flak- sowie Artilleriemunition sichergestellt
Diese führte neben dem Auffinden von archäologischen Stücken, wie Münzen aus der Römerzeit, zu Flak- und Artilleriemunition, Bauteilen eines Flakgeschützes und eines Tornados und Torpedos, weiterer Kriegswaffen und Kriegswaffenteile in hoher Zahl und einem Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe.
Zu dem oben genannten Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mann nun zudem ein Verfahren u.a. wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen und die kriminaltechnische Untersuchung der Beweismittel dauern an. Anhaltspunkte dafür, dass eine unmittelbare Gefahr für die Zivilbevölkerung vorgelegen hätte, liegen derzeit nicht vor.
Sondierung: Auch Suche auf eigenen Flächen strafbar
Für ein Sondieren von Flächen, egal ob es die eigenen sind oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), erklärt die Polizei. Eine Genehmigung sei erst nach bestandener Zertifizierung zu erlangen. An diese ist eine entsprechende Sachkunde geknüpft. Sondiert man ohne eine entsprechende Genehmigung, begeht man eine Straftat. Ein besonderes Gefährdungspotenzial geht von der Suche nach Kampfmitteln (z.B. Munition, sprengkräftige Kriegswaffen) aus. Jeder unsachgemäße Umgang hiermit birgt ein erhebliches Risiko. Werden solche Gegenstände gefunden, sind sie unverändert in der vorgefundenen Lage zu belassen und die Polizei ist unverzüglich zu benachrichtigen.
Sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme von archäologischen Funden als auch von Kampfmitteln in Aneignungsabsicht sind strafbar!
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