
Immer öfter finden Landwirte illegal entsorgten Abfall auf ihren Feldern. In Polizeimeldungen und in den sozialen Medien häufen sich die Meldungen über Müll auf Grünstreifen, im Getreide oder am Feldrand. Auch die Leser von agrarheute bestätigen in einer aktuellen agrarheute-Umfrage: Es wird mehr. Seit Beginn der Corona-Krise entdecken Bauern häufiger als früher alte Reifen, Müllsäcke, Bauschutt oder Kartons dort, wo eigentlich hochwertige Lebensmittel produziert werden sollten.
Über die Hälfte der Teilnehmer (54%) bestätigen: Ja, die illegale Müllentsorgung nimmt seit Beginn der Corona-Krise zu. Nur 22 Prozent sagen, dass sie weniger Abfall auf ihren Feldern finden. Und gerade einmal 2 Prozent hatten noch nie Probleme mit Abfall auf ihrem Grundstück.
"Es haftet der Grundstückseigentümer"
Welche Möglichkeiten Landwirte haben, die illegal entsorgten Müll auf ihren Feldern finden, erklärt Annemarie Scirtuicchio vom Landratsamt Augsburg.
Wer haftet bei Müll auf dem Acker?
Es haftet grundsätzlich der Verursacher der unerlaubt abgelagerten Abfälle. Für den Fall, dass dieser nicht ermittelbar ist, geht die Haftung auf den Grundstückseigentümer/Besitzer über, da dieser ein Mindestmaß an Sachherrschaft über das Ablagerungsgrundstück ausüben kann. Nur in Fällen, in denen der Eigentümer oder Besitzer nicht ein Mindestmaß an Sachherrschaft über sein Grundstück ausüben kann (öffentliche Wege und Plätze), geht die Haftung auf die Allgemeinheit über.
An wen kann man sich beim Fund von illegalem Müll auf dem Acker wenden?
Ist der Verursacher der unerlaubt abgelagerten Abfälle nicht bekannt, sollte der Grundstückseigentümer Anzeige gegen unbekannt wegen der Verletzung von Grundstücksrechten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erstatten.
Welche Behörden auf (kreis- und kommunaler) Ebene sind für die Beseitigung des illegalen Mülls zuständig?
Für Anordnungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung verbotener Ablagerungen sind in Bayern die Kommunalbehördenbehörden zuständig (Gemeinden, Landkreisverwaltung).
Wer kümmert sich um die Abholung?
In erster Linie muss dies der Grundstückseigentümer selbst veranlassen. Bei öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen kümmert sich die Kreisverwaltungsbehörde um die Beseitigung. Je nach Sachverhalt kann ein Entsorgungsunternehmen beauftragt bzw. die Entsorgung amtsintern geregelt werden (zum Beispiel der Kreisbauhof).
Wer muss die illegale Müllentsorgung bezahlen?
Der Verursacher, der entsorgungspflichtige Grundstückseigentümer oder bei öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen die Kreisverwaltungsbehörde (sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann).
Wie hoch ist das Bußgeld bei illegaler Müllentsorgung?
Die Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen außerhalb dafür vorgesehener Anlagen, kann in schweren Fällen mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die tatsächliche Höhe bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls (Menge und Gefährlichkeit des Abfalls).
Wie viele Tonnen fallen im LK Augsburg jährlich an?
Diesbezüglich liegen dem Fachbereich Abfall- und Bodenschutzrecht keine konkreten Zahlen vor.
Wird in diesem Jahr mehr Abfall illegal/wild entsorgt als sonst?
Im Landkreis Augsburg ist die Tendenz der illegalen Abfallentsorgung seit einigen Jahren steigend.
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