Was in Deutschland schon zuvor geschah, ist nun auch in Österreich erstmals beantragt worden. Grundstückseigentümer wollen auf ihrem Grundstück die Jagd verbieten lassen.
Die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in Deutschland bereits dazu geführt, dass einige Grundstücke jagdfrei gestellt wurden. Und die Zahl der Anträge wächst.
Initiative zur Abschaffung der Jagd
Was hierzulande bereits in
- Bayern,
- Schleswig-Holstein,
- Nordrhein-Westfalen oder
- Rheinland-Pfalz
EuGH: Verstoß gegen Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof hatte 2012 zulasten Deutschlands geurteilt, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Jetzt hat also auch der erste Jagdgegner aus Österreich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Kategorische Ablehnung der Jagd
Der Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich lehne das Töten von Tiere und somit die Jagd an sich aus ethischen Gründen vollständig ab. Erfolgt keine rasche jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks, so wolle er sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfordern, wie der Österreichische Tierschutzverein mitteilt.
Weitere österreichische Grundstückseigentümer haben bereits angekündigt, ähnliche Anträge stellen zu wollen.
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