Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Wirtschaft

Internationale Haftungsregeln für GVO-Handel vereinbart

am Mittwoch, 13.10.2010 - 11:34 (Jetzt kommentieren)

Nagoya - Die Vertragsstaaten des Biosicherheits-Protokolls haben sich auf gemeinsame Regeln zur Haftung und Wiedergutmachung bei Schäden an der biologischen Vielfalt verständigt.

Das Abkommen bezieht sich auf Schäden, die durch den grenzüberschreitenden Transport von lebenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden. Das teilte das Sekretariat der Biodiversitäts-Konvention (CBD) mit.

Zusatzprotokoll legt Schadensausgleich fest

Nach mehr als sechs Jahren Verhandlungsdauer beschlossen die Vertragspartner im japanischen Nagoya den "Nagoya-Kuala Lumpur-Zusatz" zum Cartagena-Protokoll für Biosicherheit. Das Zusatzprotokoll legt internationale Regeln und Verfahren fest, nach denen Schäden durch den grenzüberschreitenden Transport lebender GVO ausgeglichen werden sollen.

'Wendepunkt' für Sicherheitsprotokoll

Der Vorsitzende der fünften Konferenz der Vertragsparteien (MOP-5) in Nagoya, der japanische Landwirtschaftsminister Michihiko Kano, sprach von einem Wendepunkt für das Biosicherheits-Protokoll. Die Einigung schaffe gute Voraussetzungen, die globalen Herausforderungen zum Schutz der Biodiversität mit neuem Elan anzugehen.

Das Zusatzprotokoll wird ab dem 7. März 2011 ein Jahr lang zur Unterzeichnung im UN-Hauptquartier in New York aufliegen.

Cartagena-Protokoll: Seit September 2003 in Kraft, USA nicht beteiligt

Das Cartagena-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt den Im- und Export von lebenden GVO, wie beispielsweise gentechnisch verändertem Mais. Der Vertrag trat am 11. September 2003 in Kraft. Ihm gehören 159 Staaten und die Europäische Union an. Die EU-weite Umsetzung erfolgt durch gentechnikrelevante Normen des Gemeinschaftsrechtes. Die USA haben das Übereinkommen nicht unterzeichnet. (aiz)

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...