Wie die österreichische Zeitung "Der Standard" berichtet, hat das Landesgericht Steyr dem Nationalpark Kalkalpen im Berufungsverfahren den Schadenersatz für den Abschuss eines Luchses aberkannt. Die Begründung: Für den Abschuss eines wilden Tieres könne es keinen Schadenersatz geben.
Erstgericht verurteilte Jägerin zu 12.000 Euro Schadenersatz
Das Erstgericht hatte eine Jägerin zu 12.000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil sie im vergangenen Jahr illegal einen Luchs geschossen hatte. Dieser war Teil eines Luchsprojektes des Nationalparks. Nachdem sich die Dame erfolgreich gegen den dauerhaften Entzug ihrer Jagdkarte gerichtlich wehrte, triumphierte sie jetzt vor dem Landgericht Steyr, berichtet das Fachportal jagderleben.
Grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht
Vom Gericht begründet wurde diese Entscheidung folgendermaßen: Es gebe grundsätzlich für wildlebende Tiere keine Schadensersatzpflicht, auch wenn diese geschützt seien, so jagderleben. Gleichzeitig habe Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer gegenüber dem 'ORF', betont, dass das Gericht ausdrücklich auf die Möglichkeit der Revision hingewiesen hätte.
Der Luchs als 'europäisches Schutzgut’
Der Nationalpark will nun gegen das Urteil in der Tat in Revision gehen, denn es habe bisher keine vergleichbaren Fälle gegeben. Darüber hinaus würden Luchse eine gesonderte Betrachtung verdienen, da sie 'europäisches Schutzgut' seien, für das ein sogenanntes Verschlechterungsverbot bestehe, so Der Standard.
Quelle: jagderleben, Der Standard
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