
Weltweit größter Ausbruch von EHEC
Strengere Hygienevorschriften
- Schärfere Hygieneanforderungen für Sprossenbetriebe: Unter anderem sollen die Hygienebestimmungen für die Räume und die Ausstattung der Betriebe präzisiert werden und strengere Anforderungen für die Bewässerung sowie Vorschriften zur Kühlung der Sprossen festgelegt werden. Das Bundesverbraucherministerium hat sich auf europäischer Ebene ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass für Sprossenbetriebe eine Zulassungspflicht eingeführt wird. Auch dieser Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission aufgegriffen.
- Neues Lebensmittelsicherheitskriterium für Sprossen: Künftig müssen Hersteller von Sprossen ihre Produkte regelmäßig auf das Vorkommen von EHEC untersuchen, bevor sie in den Verkauf gelangen.
- Verbesserung der Rückverfolgbarkeit: Zusätzlich soll in der gesamten EU ein Kontrollsystem etabliert werden, um Warenströme und Lieferwege von Sprossen schnell und präzise zurückverfolgen zu können.
- Strengere Einfuhrvorschriften: Sprossen und Samen für die Sprossenproduktion aus Drittländern dürfen zukünftig nur dann in die EU eingeführt werden, wenn mit einem Zertifikat nachgewiesen werden kann, dass bei der Produktion die europäischen Hygienestandards eingehalten wurden.
Generell gilt: Lebensmittel, die besonders leicht verderben und ein erhöhtes mikrobielles Risiko mit sich bringen, müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt und auf ihrem Weg zum Verbraucher besonders intensiv kontrolliert werden. Bei einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch ist es entscheidend, die Quelle der Infektion schnell zu identifizieren und die betroffene Ware rasch vom Markt zu nehmen. Das Bundesverbraucherministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um eine schnelle und effiziente Kommunikation aller beteiligten Behörden zu garantieren. Die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sehen zum Beispiel neue Meldepflichten und kurze Meldewege vor, sowie eine verbesserte Aufklärung des Personals, das gewerbsmäßig mit Sprossen, Keimlingen und Sprossensamen umgeht. Diese Gesetzesvorhaben befinden sich aktuell in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
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