Unterdessen hat die Bundesregierung auf die Stellungnahme der EU-Kommission geantwortet, die ihr die Brüsseler Administration im Juli wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie übermittelt hatte. Die zwischen den Ressorts abgestimmte Antwort basiert auf dem Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung, den das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt hatte.
Kernpunkte der Düngeverordnung:
- Verlängerung der Sperrfisten für die Ausbringung
- Verringerung des zulässigen Stickstoffüberschusses ab 2020 auf 50 kg pro Hektar
- Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger
- Einbeziehung von Gärrückständen in die Obergrenze von 170 kg/ha und Jahr für Gesamtstickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln
- höhere Anforderungen an die Ausbringungstechnik.
Dem Vernehmen nach plant das Bundeslandwirtschaftsministerium zudem den Einstieg in die Hoftorbilanz. Große Betriebe mit starker Viehhaltung sollen künftig einen Nährstoffvergleich auf Hoftorbasis durchführen müssen, bei dem die Nährstoffmengen, die in den Betrieb hineinfließen und die abgehenden Nährstoffmengen bilanziert werden. Eine dafür notwendige Verordnungsermächtigung soll in das Düngegesetz aufgenommen werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.