Bereits in den Verhandlungen mit dem Umweltministerium über den Regierungsentwurf hatte sich das Agrarressort durchgesetzt und eine Aufnahme der JGS-Anlagen in die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" verhindert. Sollte man nunmehr zum gleichen Ergebnis kommen, würde die Verordnung aller Voraussicht nach nicht in Kraft gesetzt.
Allerdings müssten dafür auch das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium zustimmen, die beide von einzelnen Vorschriften der AwSV betroffen sind.
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