Durch die geplante Neuregelung werden viele Betriebe künftig erstmals die Steuer zahlen müssen.
Nach den in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 beschlossenen Änderungen sollen die ermäßigten Steuersätze bei der Energiesteuer und der Stromsteuer gegenüber den geltenden Regelungen halbiert werden. Gleichzeitig soll der Sockelbetrag verfünffacht werden.
Bislang kommen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus in den Genuss eines um 40 Prozent ermäßigten Regelsteuersatzes auf Heizöl, Gas und Strom, und zwar oberhalb eines Sockelbetrages von 512 Euro im Jahr. Künftig sollen die Ermäßigung auf 20 Prozent des Regelsteuersatzes reduziert und der Sockelbetrag auf 2.500 Euro angehoben werden.
Einschnitte bei Sockelbetrag gegenüber früheren Plänen abgemildert
Die Aussichten, die Belastungen für die betroffenen Unternehmen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch abzumildern, werden in den Reihen der Koalition als sehr gering eingeschätzt. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) räumte ein, dass die Einschnitte beim Sockelbetrag gegenüber früheren Plänen des Bundesfinanzministeriums etwas abgemildert worden seien.
Beispielrechnung des Landwirtschaftsministeriums
Beispielberechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge bekommt ein Betrieb nach geltendem Recht oberhalb eines Jahresverbrauchs von 12.500 Liter Heizöl eine Ermäßigung auf die Ökosteuer von 1,636 Cent/l. Nach den vorgesehenen Änderungen wird die Ermäßigung erst oberhalb eines Verbrauchs von 40.750 Liter Heizöl im Jahr gewährt und lediglich 1,227 Cent/l betragen. Ein stromverbrauchender Betrieb erhält bislang oberhalb 25 MWh eine Steuermäßigung auf die Ökosteuer von 8,2 Euro/MWh. Nach dem vorliegenden Änderungsentwurf soll der Sockel, oberhalb dessen die Ermäßigung greift, auf 125 MWh steigen. Gleichzeitig soll der ermäßigte Steuersatz auf 4,1 Euro/MWh halbiert werden.
Mittelständische Betriebe betroffen
ZVG-Präsident Heinz Herker hatte ebenso wie der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) im Vorfeld der Kabinettsbefassung wiederholt seine Bedenken gegen die Ökosteuerpläne der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Die Reduzierung der Erstattungssätze der Ökosteuer sei insbesondere vor dem Hintergrund des intensiven internationalen Wettbewerbes, dem die Gartenbaubetriebe ausgesetzt seien, nicht gerechtfertigt, bekräftigte Herker. Zudem seien durch die Erhöhung des Sockelbetrages besonders die mittelständischen Gartenbaubetriebe betroffen. Der ZVG-Präsident bedauerte, dass das Haushaltsbegleitgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (AgE)
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