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Politik national

Kabinett beschließt Kompensationsverordnung

am Donnerstag, 25.04.2013 - 12:22 (Jetzt kommentieren)

Am Mittwoch haben die Bundeskanzlerin und die Bundesminister die Kompensationsverordnung im Kabinett beschlossen. Besonders geeignete Böden für die Landwirtschaft sollen bei der Kompensation verschont werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur beschlossen. Die Kompensationsverordnung von Bundesumweltminister Peter Altmaier sieht Bestimmungen zum Naturschutz vor, wenn Natur und Landschaft beeinträchtigt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn Windkraftanlagen oder Stromnetze errichtet oder Straßen gebaut werden. "Die Verordnung zeigt: Die Energiewende und der Naturschutz sind keine Gegensätze. Die Regelungen tragen zur Wahrung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bei, ohne die Energiewende auszubremsen", sagte Altmaier. Mit der Verordnung werden bestehende Regelungen in den Ländern vereinheitlicht.
 
  • Länder einigen sich bei Kompensationsverordnung (24.04.2013) ...

Gute Böden sollen geschont werden

Die Energiewende stellt gerade auch den Naturschutz vor besondere Hausforderungen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energienetze ist ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu bewerkstelligen. Um landwirtschaftliche Interessen zu wahren, sollen besonders geeignete Böden geschont und die zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden beteiligt werden. Kompensationsmaßnahmen in Form von Entsiegelung und Wiedervernetzung sollen belohnt werden.

Höhe des Ausgleichs wird im Biotopverfahren ermittelt

Grundsätzlich sollen Eingriffe in die Natur möglichst vermieden werden. Ist dies nicht möglich, wird der Wert der Natur erfasst und bewertet. Sofern ein Biotop oder andere Schutzgüter - darunter fallen Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima - erheblich beeinträchtigt werden, muss ein Ausgleich erfolgen. Dessen Höhe wird anhand eines Biotopwertverfahrens ermittelt. Bei Turmbauten über 20 Meter wird künftig generell ein Ersatzgeld erhoben. Dessen Höhe richtet sich nach der Anlagenhöhe und dem Ort. So sind etwa Windkraftanlagen oder Strommasten in einer normalen Agrarlandschaft in eine geringere Wertstufe einzuordnen.
 
  • Lesen Sie hier, wie der Deutsch Bauernverband die Inhalte der Kompensationsverordnung bewertet ...

pd

DBV: Flächenschonung beim Naturschutzausgleich


Berlin - Der Deutsche Bauernverband misst der Verabschiedung der Bundeskompensationsverordnung durch das Kabinett eine hohe Bedeutung zu. Jetzt kann im Naturschutzausgleich möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche beansprucht werden.


Mit der neuen Bundeskompensationsverordnung, die das Bundeskabinett verabschiedet hat, wird erstmals bundeseinheitlich und praxisnah das Gebot der Schonung landwirtschaftlicher Flächen beim Naturschutzausgleich festgelegt, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Der DBV betont die Bedeutung der Kompensationsverordnung als Umsetzung der Agrarklausel im Bundesnaturschutzgesetz, die in der Naturschutzpraxis bisher keine Anwendung gefunden habe. Hiermit werde eine der zentralen Forderungen im Rahmen der DBV-Petition an den Deutschen Bundestag zum Flächenverbrauch aufgegriffen, die mit mehr als 212.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern die erfolgreichste Petition des Jahres 2011 war.
 
Möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche beanspruchen
 
Die Verordnung liefere die Vorgaben und das Handwerkszeug dazu, beim Naturschutzausgleich möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche in Anspruch zu nehmen und Maßnahmen in Kooperation mit der Landwirtschaft umzusetzen. Mit der Einführung eines Bonus für die Entsiegelung wird erstmals hervorgehoben, dass die Entsiegelung von ungenutzten Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen der beste Ausgleich für eine Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen sei.
 
Keine Festlegung zur Verwendung der Ersatzgelder
 
Mit der Kompensationsverordnung gelte es zukünftig, landwirtschaftliche Belange beim Naturschutzausgleich zu wahren und die Landwirtschaftsbehörden einzubeziehen. Wichtig sei ferner die Festlegung, dass Eingriffe in das Landschaftsbild - beispielsweise durch Windräder und Hochspannungsmasten - nicht naturschutzrechtlich ausgleichbar seien und hierfür Ersatzgeld zu zahlen sei. Kritisch zu sehen sei hierbei, dass die Bundesregierung keine Festlegung zur Verwendung der Ersatzgelder getroffen habe und hiermit nicht auszuschließen sei, dass das Ersatzgeld zum Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen verwendet werde. Die Länder seien nun im Bundesratsverfahren gefordert, im Verordnungsentwurf klarzustellen, dass das Ersatzgeld dem Ziel der Flächenschonung ebenso gerecht werden müsse wie auch die Realkompensation.
 
pd

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