Berlin - Der Deutsche Bauernverband misst der Verabschiedung der Bundeskompensationsverordnung durch das Kabinett eine hohe Bedeutung zu. Jetzt kann im Naturschutzausgleich möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche beansprucht werden.
Mit der neuen Bundeskompensationsverordnung, die das Bundeskabinett verabschiedet hat, wird erstmals bundeseinheitlich und praxisnah das Gebot der Schonung landwirtschaftlicher Flächen beim Naturschutzausgleich festgelegt, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Der DBV betont die Bedeutung der Kompensationsverordnung als Umsetzung der Agrarklausel im Bundesnaturschutzgesetz, die in der Naturschutzpraxis bisher keine Anwendung gefunden habe. Hiermit werde eine der zentralen Forderungen im Rahmen der DBV-Petition an den Deutschen Bundestag zum Flächenverbrauch aufgegriffen, die mit mehr als 212.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern die erfolgreichste Petition des Jahres 2011 war.
Möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche beanspruchen
Die Verordnung liefere die Vorgaben und das Handwerkszeug dazu, beim Naturschutzausgleich möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche in Anspruch zu nehmen und Maßnahmen in Kooperation mit der Landwirtschaft umzusetzen. Mit der Einführung eines Bonus für die Entsiegelung wird erstmals hervorgehoben, dass die Entsiegelung von ungenutzten Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen der beste Ausgleich für eine Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen sei.
Keine Festlegung zur Verwendung der Ersatzgelder
Mit der Kompensationsverordnung gelte es zukünftig, landwirtschaftliche Belange beim Naturschutzausgleich zu wahren und die Landwirtschaftsbehörden einzubeziehen. Wichtig sei ferner die Festlegung, dass Eingriffe in das Landschaftsbild - beispielsweise durch Windräder und Hochspannungsmasten - nicht naturschutzrechtlich ausgleichbar seien und hierfür Ersatzgeld zu zahlen sei. Kritisch zu sehen sei hierbei, dass die Bundesregierung keine Festlegung zur Verwendung der Ersatzgelder getroffen habe und hiermit nicht auszuschließen sei, dass das Ersatzgeld zum Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen verwendet werde. Die Länder seien nun im Bundesratsverfahren gefordert, im Verordnungsentwurf klarzustellen, dass das Ersatzgeld dem Ziel der Flächenschonung ebenso gerecht werden müsse wie auch die Realkompensation.
pd
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.