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Wettbewerbsrecht

Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Molkerei Bongrain

am Montag, 11.01.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Aufgrund falscher und unvollständiger Informationen im Rahmen einer Fusion muss Bongrain Europe ein Bußgeld von 90.000 Euro bezahlen. Unter anderem waren Absatzmengen zu niedrig angegeben worden.

Das Bundeskartellamt hat gegen die zur Savencia-Gruppe gehörende Bongrain Europe SAS ein Bußgeld von 90.000 Euro verhängt, berichtet AgE. Grund hierfür seien unrichtige sowie unvollständige Angaben bei der Anmeldung des Erwerbs der Anteilsmehrheit an der Molkerei Söbbeke GmbH im Jahr 2011.

Bußgelder und Auflösung des Zusammenschlusses

"Wird ein Fusionsvorhaben bei uns angemeldet, sind die Unternehmen verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Im Falle eines Verstoßes könnten Bußgelder verhängt und der Zusammenschluss wieder aufgelöst werden.

Bio-Milchprodukte: Absatzmengen zu niedrig angegeben

Laut Darstellung der Wettbewerbshüter hatte die Bongrain Europe SAS die Absatzmengen sowohl der Andechser Molkerei Scheitz GmbH - an der die Savencia-Gruppe bereits eine Beteiligung hielt - als auch der Molkerei Söbbeke GmbH im Bereich Biojoghurt zu niedrig angegeben, berichtet AgE. Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren war im Oktober 2015 eingestellt worden, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an der Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußerte.

Zu hohe gemeinsame Marktanteile

Die Ermittlungen der Bonner Behörde hatten ergeben, dass die beiden Biomolkereien bei verschiedenen Produkten der "weißen Linie", insbesondere Biofruchtjoghurt und Naturjoghurt sowie Biofruchtquark und Biodrinks, gemeinsame Marktanteile von deutlich über 50 % erzielten. Der Zusammenschluss hatte deshalb dem Bundeskartellamt zufolge auf mehreren Märkten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geführt.

'Nicht im Ansatz zutreffend'

Die von Savencia 2011 erstellte Anmeldung habe diese Marktverhältnisse nicht im Ansatz zutreffend wiedergegeben, hieß es. Zudem habe die Anmeldung unvollständige Angaben zu weiteren Einflussmöglichkeiten der Bongrain-Gruppe auf die Andechser Molkerei Scheitz GmbH enthalten.

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