Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohns vorgelegt, mit dem die Entgeltgrenze, ab der die Dokumentationspflichten entfallen, abgesenkt werden soll. Die Lockerung soll jedoch nicht für Landwirtschaft und Gartenbau gelten, die nach Auffassung des BMAS nicht dem
Mindestlohngesetz, sondern weiterhin dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterliegen soll. Das Hauptanliegen der landwirtschaftlichen Familienbetriebe sei damit im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt worden.
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