Auch die im Handel frei käuflichen Mittel fielen darunter, selbst wenn diese auf der Verpackung als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet würden, betont der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV).
Die Gründe für dieses Verbot seien nach RLV-Auffassung nachvollziehbar: Durch Abschwemmung von gepflasterten oder versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel leicht in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen und somit die Umwelt teils erheblich belasten.
Nach Meinung des RLV sei dieses Anwendungsverbot offensichtlich nicht allen bekannt. Immer wieder seien Personen zu beobachten, die Wegeflächen auf ihrem Grundstück oder die Fugen der gepflasterten Zufahrten mit Pflanzenschutzmitteln behandelten. Gemäß Pflanzenschutzgesetz könne Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden, warnt der RLV. (dlz agrarmagazin)
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