Wie der BLL-Geschäftsführer Peter Loosen vor Journalisten in Berlin erklärte, erwartet man nach dem positiven Bescheid der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Zulassung erst für 2011.
Eine Ausnahmeregelung, wie sie in Frankreich 2009 erteilt worden sei, könne für Deutschland nicht mehr beantragt werden. Die Einschätzung der EFSA bezieht sich auf hochgereinigte Stevia-Extrakte mit 95 Prozent Steviaglykosiden. Sie liefern keine Energie, sind aber bis zu dreihundertmal süßer als Zucker.
In Frankreich ist ein Steviaglykosid seit 2009 für zwei Jahre befristet als Zusatzstoff zugelassen; seit Juni ist ein damit gesüßter Fruchtjoghurt von Danone auf dem Markt. Nach Deutschland dürfen die Produkte nicht eingeführt werden. Auch die Schweiz hat drei konkreten Erfrischungsgetränken mit Steviaglykosiden Einzelgenehmigungen erteilt. Nach neuem Zulassungsrecht sind solche einzelstaatlichen Ausnahmegenehmigungen in der EU heute nicht mehr möglich, Frankreich dürfte diese also nicht verlängern.
Laut Laura Gross von der Verbraucherinitiative bedeutete die Zulassung von Steviaglykosiden, dass ein weiteres Süßungsmittel auf dem Markt wäre. Da die Steviaglykoside einen eigentümlichen Eigengeschmack hätten und eine besonders Konsistenz aufwiesen, könnten sie nicht universell eingesetzt werden. Die Anträge auf Zulassung bezögen sich auf den Einsatz in Erfrischungsgetränken, Desserts und Getränken auf Milchbasis. (AgE)
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