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Politik EU

Kennzeichnung: Agrarrat lehnt Geburtsangabe ab

am Mittwoch, 18.06.2014 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Ab 2015 muss die Herkunft von unverarbeitetem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch ersichtlich sein. Soweit, dass auch das Geburtsland angegeben werden muss, will der Agrarrat aber nicht gehen.

Thema beim Treffen der europäischen Agrarminister am Montag war auch die ab April 2015 geltende verpflichtende Herkunftskennzeichnung  von unverarbeitetem Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Die Agrarminister lehnen eine verpflichtende Angabe des Geburtsorts der Tiere ab.
 
Das Hohe Haus hatte die Europäische Kommission dazu im Februar aufgerufen - allerdings nur mit einer unverbindlichen Entschließung.

Angabe vom Land der Mast und Schlachtung wird Pflicht

Agrarkommissar Dacian Cioloş hatte das Ansinnen mit Blick auf die zu erwartenden zusätzlichen Kosten bereits damals abgelehnt. Er erhielt von den Ministern jetzt noch einmal ausdrücklichen Rückhalt für diese Entscheidung.
 
Die neuen Regeln umfassen insbesondere zwei Angaben, nämlich das Land, in dem die hauptsächliche Mast stattfand, sowie das Land der Schlachtung. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsorts des Tieres nicht notwendig.
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  • EU führt Herkunftskennzeichnung für unverarbeitetes Fleisch ein (Dezember 2013) ...

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