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Cannabis-Konsum

Kiffende Jäger: Keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Jäger im Wald
am Mittwoch, 06.12.2017 - 07:11 (Jetzt kommentieren)

Einem vermeintlich kiffenden Jäger wurde Jagdschein und Waffenbesitzkarte entzogen. Doch durch gelegentlichen Cannabis-Konsum sei keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gegeben, entschied ein Gericht.

Rechtsanwalt Thomas Kroder berichtete gegenüber der Redaktion des Fachmagazins jagderleben von einem außergewöhnlichen Fall, bei dem einem Jäger zu unrecht Jagdschein und Waffenbesitzkarte (WBK) weggenommen worden waren. Er klagte vor Gericht. Das Verfahren sei ein Musterbeispiel für die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Waffen- und Jagdrecht durch die Behörden.

Jäger wird von Ordnungshütern überfallen

Da der Jäger auf seinem Grundstück ohnmächtig geworden war, rief seine Frau den Notarzt. Bald schon war er aber wieder auf den Beinen und verweigerte eine Behandlung, so das Fachmagazin. Also mussten Einsatzkräfte und Notarzt schließlich etwas verärgert wieder das Grundstück verlassen.

Etwas später, als der Jäger gerade seinen Hund fütterte, sei er laut jagderleben hinterrücks von Ordnungshütern überfallen worden. Gefesselt habe man ihn ins Bezirkskrankenhaus eingewiesen, berichtet Kroder laut jagderleben.

Jäger: Gewalttätigkeit und Drogenabhängigkeit

Eine Nacht lang habe er fixiert dort verbringen müssen. Denn, so jagderleben: "Jemand hatte ihm eine gewisse Gewalttätigkeit nachgesagt und eine Drogenabhängigkeit vermutet". Das aber bestätigte sich nicht und auch jegliche Untersuchungen sowie Haarproben bewiesen seine Unschuld.

Das Landratsamt behielt seinen Jagdschein sowie seine Waffenbesitzkarte aber dennoch ein. Der Jäger klagte vor dem Verwaltungsgericht München.

Gelegentlicher Konsum keine waffenrechtliche Auswirkung

Bei der Verhandlung gab der Jäger zu, im Jahr 2016 eine Opium-Zigarette geraucht zu haben. Das aber sei laut Kroder nicht Grund genug, eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage zustellen.

Auch der vorsitzende Richter stimmte dem zu und ging laut jagderleben sogar noch einen Schritt weiter: "Auch wenn der Mann direkt vor dem Ohnmächtigwerden Marihuana konsumiert hätte, oder sogar zweimal im vergangenen Jahr, könne damit keine rechtlich relevante Abhängigkeit nachgewiesen werden."

Extensive Anwendung der Vorschriften im Waffen- und Jagdrecht

Nun muss das Landratsamt sämtliche Verhandlungs- und Anwaltskosten tragen. Das Verfahren sei laut Rechtsanwalt Kroder ein Musterbeispiel dafür, wie ausdehnend und extensiv die Behörden die gesetzlichen Vorschriften im Waffen- und Jagdrecht zulasten der Waffenträger anwenden.

Mit Material von jagderleben.de

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