Ab welchem Alter darf Kind auf Mähdrescher mitfahren?
Pommes fragt im Forum: "Ab welchem Alter darf ein Kind auf einem Mähdrescher mitfahren? Bisher habe ich nur gesetzliche Bestimmungen bzgl. Traktoren gefunden. Ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen!"
Musikustom antwortet: " Gibt es da überhaupt eine Vorschrift? Im Normalfall sollte man die nur unter Aufsicht oder eher nicht mitnehmen, würde ich mal sagen. Auf einem neueren Mähdrescher geht es eher vielleicht. Von welchem Alter reden wir da? "
Und Kasparow meint: " Fragst du nach gesetzlichen Vorschriften? Dann kann ich mir nicht vorstellen dass zwischen Schlepper und MD ein Unterschied gemacht wird! Meine Kleine lag angeschnallt im Maxi-cosi , selbiger festgezurrt am Beifahrersitz des GT als ich vierreihig Kartoffeln gelegt habe. Sie war nach hinten gerichtet und hatte einen riesen Spass beim Zusehen wie die Kartoffeln über das Becherband "flogen". Keinen Tag lang, aber zwei Stunden waren es denke ich und das war völlig ok. Vergesse ich meiner Lebtag nicht, so schön war das . "
Und Notill schreibt: " Kinder sind auf der Maschine immer besser aufgehoben als darunter... wenn sie mitfahren wollen, ok... "
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Vollabnahme bei lange abgemeldeten Fahrzeugen?
DWEWT hat folgendes Problem: "Ich möchte den kommenden Winter nutzen, um ein paar meiner technischen Schätze wieder flott zu machen. Da diese Maschinen z.T. seit mehr als 20 Jahren abgemeldet sind, hat mir ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle mitgeteilt, ich würde bei den Motorrädern eine Vollabnahme benötigen. Auf Nachfrage teilten mir TÜV und DEKRA mit, dass, wenn ausreichende Dokumente mit technischen Daten vorliegen und das Fahrzeug in den letzten 25 Jahren in D. zugelassen war, lediglich eine HU notwendig sei. Da bei einigen Maschinen allerdings der Originalbrief, durch Abschneiden der oberen Ecke, ungültig gemacht wurde, weigert sich die Zulassungsstelle, diese Briefe als gültige Dokumente zu akzeptieren."
TAB schreibt dazu: " Das wissen die Mitarbeiter in der Zulassungsstelle aber mit Sicherheit nicht aus dem Kopf, da müßten sie selber nachlesen und .... nun ja - vielleicht hilft ja freundliches Auftreten in Verbindung mit einem Stückchen Torte? Die abgeschnittene obere Ecke des KFZ-Briefes ändert nichts an der Tatsache das es sich hierbei um ein amtliches Dokument handelt ( die entsprechende Abmeldebescheinigung würde sicherlich helfen ) ! Ich habe selber im öffentlichen Dienst gelernt und kenne daher die Praxis, dass Dokumente dadurch entwertet wurden das man eine Ecke abgeschnitten hat - das hatte aber keinen Einfluß auf die Gültigkeit der Daten !"
(Wurde entfernt)
Mängelrüge beim Gebrauchtmaschinenkauf
torero hat folgendes Problem: " Ich hab Anfang des Jahres bei einem größeren Händler ein Mähwerk entdeckt. Da die Maschine weiter weg stand hab ich sie nicht angeschaut. Der Verkäufer hat mir am Telefon versichert dass das Ding einsatzbereit und auch bei ihnen aufm Hof Probegelaufen ist. Jedoch würde er im Kaufvertrag aber "Ohne Garantie und Gewährleistung" schreiben. Ich hab mich neben Fotos darauf verlassen und das Mähwerk bezahlt. Jetzt hab ich es nach 2 Monaten abholen lassen und bin aus allen Wolken gefallen als es ankam. Das Teil ist Schrott: lässt sich nicht durchdrehen. Ich hab ihn angerufen und reklamiert. Er sagt ich soll´s mal laufenlassen, könne nicht sein, dass es sich nicht dreht. Dazu weigere ich mich aber. Ich will es nicht komplett schrotten. Jetzt meine Frage: Hab ich eine Chance das Ding zurückzuschlagen?"
Notill meint: "Eine Reklamation bei einem Kauf ohne Besichtigung und Ausschluß von Gewährleistung halte ich für kaum durchsetzbar. Deine einzige Chance, mal mit dem Eigentümer der Firma zu sprechen, funktioniert aber meist nur, wenn man Stammkunde ist, und nicht nur Rosinenpicker.... "
DWEWT bringt es auf den Punkt: " Wenn Du die Aussage des Verkäufers zur Einsatzbereitschaft beweisen kannst, muss er das Gerät, auch bei Garantieausschluss, zurücknehmen (arglistige Täuschung). Falls Du das nicht kannst, vermeide weiteren Aufwand. "
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