Das macht das Ressort in einem Bericht für die Umweltministerkonferenz (UMK) deutlich, die Mitte Oktober in Heidelberg stattfand. Union und SPD hatten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zwar grundsätzlich auf einen Ausstieg aus der landbaulichen Verwertung von
Klärschlamm geeinigt, einen Zeitpunkt aber offen gelassen. Dies soll in der anstehenden Novelle der Klärschlammverordnung nachgeholt werden. Wann die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf vorlegt, ist derzeit offen.
Aus
Sicht der Länder ist ein Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Beendigung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung allerdings zu lang. In einem Beschluss spricht sich die Umweltministerkonferenz dafür aus, diese Frist "signifikant" zu verkürzen. Dem Vernehmen nach wollen die Länder nur noch für höchstens fünf Jahre die Klärschlammausbringung auf Agrarflächen zulassen. Sie versprechen sich davon Impulse für eine Förderung von Technologien zur Phosphorrückgewinnung sowie der Karbonisierung. Die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kohlekraftwerken halten die Umweltminister für "ökologisch nicht sinnvoll". Sie müsse auf Dauer beendet werden.
- Regierung plant Klärschlammausbringung zu beenden (Dez 2013) ...
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