Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte im Februar 2016 Anklage gegen den K+S-Konzernchef Norbert Steiner und andere Mitarbeiter des Düngemittelkonzerns erhoben. Der Vorwurf: Gewässerverunreinigung durch Laugen-Abwasser. Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen 17 Angeschuldigte, darunter 14 Mitarbeiter des Kasseler Unternehmens und drei Angestellte des Thüringer Landesbergamtes wurde jetzt jedoch abgelehnt, teilte das Landgericht Meiningen am Dienstag mit.
Vorwürfe sind verjährt
Ein Teil der Vorwürfe, bei dem es um den umstrittenen Umgang des Konzerns mit salzhaltigem Produktionsabwasser geht, ist nach Einschätzung des Gerichts verjährt. Das Landgericht begründete die Verjährung bis zum Jahr 2004 damit, dass es - anders als die Staatsanwaltschaft - von vier Teilaktionen zur Laugenversenkung ausgehe.
Zudem lasse sich aus Sicht der Kammer nicht belegen, "dass die erteilten Genehmigungen rechtswidrig waren". Auch gebe es keine Belege für ein strafbares Einvernehmen zwischen K+S-Mitarbeitern und Vertretern des Landesbergamtes. Die Staatsanwaltschaft war hingegen davon ausgegangen, dass zwischen ihnen Einverständnis darüber bestanden hatte, "dass die Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten gewesen sind".
Landesbergamt erteilte Genehmigung
Grund für die Anklage waren 9,5 Millionen Kubikmeter Salzabwasser aus der Produktion, die K+S von 1999 bis 2007 in tiefe Gesteinsschichten nahe der Thüringer Gemeinde Gerstungen versenkt hatte. Die Genehmigung dafür erteilte das Thüringer Landesbergamt, obwohl aus Sicht der Ermittler die wasserrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
K+S fühlt sich bestätigt
Die Staatsanwaltschaft Meiningen kann die Entscheidung des Gerichts noch mit einer Beschwerde anfechten. Im Juni hatte bereits die Staatsanwaltschaft Kassel bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Kali-Tochter K+S Kali GmbH wegen versuchter Gewässerverunreinigung mangels Tatverdachts eingestellt.
"Die Entscheidung des Landgerichts bestätigt unsere Sichtweise, dass die Vorwürfe unbegründet und die erteilten Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern rechtmäßig sind", teilte K+S in einer Stellungnahme mit.
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