Die Durchführung des Vorschlages soll den Verbraucherschutz stärken, die Krankheitsprävention und -bekämpfung sowie das Krisenmanagement verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche fördern und Handelsperspektiven steigern. Das bestehende Verfahren zur Rückverfolgung von Rindern und Lebensmitteln soll durch die breiter angelegte Anwendung beschleunigt und genauer ausgerichtet werden. Zudem sollen Landwirte und andere betroffene Akteure von einem verringerten Verwaltungsaufwand profitieren.
Trotz Freiwilligkeit bietet der Kommissionsvorschlag den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene eine verbindliche Regelung einzuführen. In einigen EU-Mitgliedstaaten wird das System zu privaten Betriebsführungszwecken bereits angewendet.
Aktuelles Registrierungssystem
Derzeit müssen in der EU alle Meldungen (Geburt, Tod, Tierverbringungen) von den Landwirten manuell registriert und in ein Format für die nationale elektronische Datenbank konvertiert werden. Der übermäßige Verwaltungsaufwand für diese Meldungen hat bei Landwirten für Bedenken und Kritik gesorgt, nicht nur wegen der Arbeitskosten, sondern auch wegen der möglichen Auswirkungen auf die "Cross-compliance-Zahlungen", die zu Kürzungen bei Direktzahlungen und anderen Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) führen können. Dennoch hat sich das Kennzeichnungs- und Registrierungssystem für Rinder bewährt. Damit können einzelne Tiere für Veterinärzwecke zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten lokalisiert und zurückverfolgt werden, was für die Rückgewinnung des Vertrauens der Verbraucher nach der
BSE-Krise sehr wichtig war.
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