Nach seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten hatte Jean-Claude Juncker zugesagt, den Mitgliedstaaten künftig auch bei Importzulassungen die Möglichkeit einzuräumen, Lebens- und Futtermittel aus
gv-Pflanzen bei sich verbieten zu können.
Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der EU-Rechtsvorschriften hatte die Kommission vergangene Woche beschlossen. Nun müssen auch noch EU-Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen.
"Dass eine solche Ausstiegsklausel bei
GVO-Importen tatsächlich rechtskräftig werden könnte, erscheint jedoch fraglich. Nicht nur, dass sie gegen Binnenmarkt- und andere Handelsverträge verstoßen würde, sie wäre in einem gemeinschaftlichen Wirtschaftraum ohne innereuropäische Grenzen kaum kontrollierbar.", schreibt dazu das Infoportal
transgen.de.
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