Damit sollen rumänische Landwirte unterstützt werden, die aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise Probleme mit der Kreditbeschaffung haben. Beihilfen im Rahmen dieser Regelung sind zeitlich begrenzt und werden als subventionierte Darlehen gewährt. Die Regelung stützt sich auf den Vorübergehenden Rahmen der Kommission zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Krise. Er wurde im Dezember 2010 verabschiedet.
Die Regelung steht allen in der Primärproduktion tätigen Landwirten offen, sofern diese sich nicht in Schwierigkeiten befinden. Sie ist insoweit zeitlich begrenzt, als die Beihilfe nur für Darlehensverträge gewährt werden kann, die bis 31. Dezember 2011 unterzeichnet werden, und Zinszahlungen bis 31. Dezember 2013 abdeckt. Die rumänische Regelung erfüllt alle Bedingungen des im Dezember 2010 verabschiedeten befristeten Gemeinschaftsrahmens. Die rumänischen Behörden haben insbesondere nachgewiesen, dass es notwendig, verhältnismäßig und angemessen ist, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben. (europa.de)
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