
In ihrem Kampf gegen Überfischung kürzt die Europäische Kommission 2014 die Fangquoten für die Fischbestände, die im Vorjahr überfischt wurden. Von den Kürzungen betroffen sind Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich.
Die Quotenkürzungen sollen Fischbestandschäden nachhaltig ausgleichen. Im Vergleich zum Vorjahr bewegte sich die Zahl der Quotenkürzungen mit 22 Prozent nach unten.
Am Montag erklärte die EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki in Brüssel, dass eine Bekämpfung der Überfischung eine strenge Haltung an die Vorschriften und gleichzeitig eine Einhaltung der Fangquoten erfordert.
EU-Fischereikommissarin weist auf Ortskontrollen hin
"Ich freue mich, dass wir im Jahr 2013 offenbar in Bezug auf die Einhaltung der Quoten bessere Arbeit geleistet haben als in den Vorjahren", sagte die Kommissarin. Damit aber in ganz Europa gesunde Fischbestände gewährleistet werden würden, seien effiziente Kontrollen erforderlich, um die Vorschriften an Ort und Stelle durchzusetzen.
Quotenkürzungen für die gleichen Bestände
Dieses Jahr gelten die Quotenkürzungen für die gleichen Bestände, die im Vorjahr überfischt wurden. Die Kommission hat eine vollständige Liste mit den überfischten Fischspezies bekannt gegeben. Sie umfasst unter anderem Arten wie Scholle, Schellfisch, Hering, Makrele und Dorsch.
Die Rechtsgrundlage für die Kürzungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, die die Kommission ermächtigt, künftigen Quoten der Mitgliedstaaten zu kürzen, wenn sie ihre Quoten überfischt haben.
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