Das betreffe auch den EU-Agrarhaushalt, führte EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn in Brüssel aus.
Landwirte sollen aber nicht leiden, wenn ihr Mitgliedsland sich zu sehr verschuldet, stellte Rehn klar. Die Bauern hätten ein unmittelbares Recht auf ihre Direktzahlungen und andere Beihilfen.
Mitgliedsstaat soll Agrarunterstüzung vorschießen
Der EU-Mitgliedstaat müsse die Agrarunterstützung vorschießen, bekomme in diesem Fall aber nichts aus dem EU-Haushalt rückerstattet.
Sanktionsmodell in zwei Stufen
Das Sanktionsmodell der Kommission sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt werden die Mittel für mehrjährige Programme blockiert. Korrigiert der EU-Mitgliedstaat seinen Schuldenkurs nicht, sollen in einem zweiten Schritt die Zuwendungen aus dem EU-Haushalt endgültig gestrichen werden. Die Kommission möchte nach einer Mitteilung Ende September Vorschläge folgen lassen. Die Strafen sollen ab dem kommenden Jahr angewendet werden. (aiz)
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