Die Interessengemeinschaft der Schweinhalter Deutschlands (ISN) ist der Meinung, dass von der Mitteilungspflicht an die Datenbank keine Betriebe ausgenommen werden dürfen. Resistenzen können auch in kleinen Betrieben entstehen. Diese von der Mitteilungspflicht zu entbinden sei aus Sicht der ISN der falsche Weg.
Erstmals ab dem 1. Juli 2014 sind die Betriebe verpflichtet, halbjährlich der zuständigen Veterinärbehörde gegenüber die Angaben zu machen, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Die Behörde ermittelt dann die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit.
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