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Kommt Antibiotika-Mitteilungspflicht ab 100 Schweinen?

am Mittwoch, 04.06.2014 - 15:14 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Gesundheitsausschuss fordert, die Grenze für die Antibiotika-Mitteilungspflichten drastisch zu senken. Sie soll ab 100 Mastschweinen, 100 Mastputen oder 1.000 Masthühnern greifen.

Die Länder fordern niedrigere Schwellenwerte für die Mitteilungspflichten im Rahmen des novellierten Arzneimittelgesetzes. Wie Agra Europe berichtet, sollen bereits Betriebe mit mehr als 100 Mastschweinen zu Angaben über ihren Einsatz von Antibiotika verpflichtet werden. Bei Mastputen soll die Mitteilungspflicht bei mehr als 100 anstatt 1.000 Tieren greifen. Bei Masthühnern wollen die Länder den Schwellenwert von 10.000 auf 1.000 absenken. Die Forderung stellt der Gesundheitsausschuss.

Ausschuss: 'Tierzahlen zu hoch'

In seinen Empfehlungen zu der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Tierarzneimittel-Mitteilungsdurchführungsverordnung kritisiert der Gesundheitsausschuss die darin festgelegten Tierzahlen für Mastbetriebe als "deutlich zu hoch". Der Gesundheitsausschuss sehe die Gefahr, dass das Ziel der Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermast unterlaufen werde.    
 
In der Verordnung war vorgesehen, dass Betrieben mit bis zu 250 Mastschweinen keine Angaben über den Einsatz von Antibiotika machen müssten. Ebenfalls ausgenommen werden sollen Betriebe, die nicht mehr als 1.000 Mastputen oder 10.000 Masthühner halten. Als Kriterium sollten die jeweils vorhandenen Stallplätze herangezogen werden.
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Für den Nachweis der relevanten Bestandsgröße sollen den Ländern zufolge nicht nur bauordnungsrechtliche Unterlagen herangezogen werden dürfen. Hierzu könnten verschiedenste Unterlagen genutzt werden, ohne dass es einer gesetzlichen Regelung bedürfe.

ISN: 'Mitteilungspflicht für alle'

Die Interessengemeinschaft der Schweinhalter Deutschlands (ISN) ist der Meinung, dass von der Mitteilungspflicht an die Datenbank keine Betriebe ausgenommen werden dürfen. Resistenzen können auch in kleinen Betrieben entstehen. Diese von der Mitteilungspflicht zu entbinden sei aus Sicht der ISN der falsche Weg. 

Erstmals ab dem 1. Juli 2014 sind die Betriebe verpflichtet, halbjährlich der zuständigen Veterinärbehörde gegenüber die Angaben zu machen, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Die Behörde ermittelt dann die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit.
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