Mit der Novellierung des Bundesjagdgesetzes will das Bundeslandwirtschaftsministerium seine Vorstellungen zur Minimierung des Bleis in der Jagdmunition umsetzen. Ziel sei es, die Anforderungen an Büchsen- und Schrotmunition bundeseinheitlich gesetzlich bezüglich der Bleiabgabe und der Tötungswirkung zu normieren. Das bedeutet, dass von einem pauschalen bundesweiten Bleiverbot für Büchsenmunition abgesehen wurde. Künftig sei ein Dreiklang von tierschutzgerechter Tötungswirkung, Präzision und Minimierung des Bleieintrages entscheidend für die Zulassung von Büchsenmunition für die Jagd auf Schalenwild.
Punkte der Novelle:
- Schießübungsnachweis
- Bleireduzierte Büchsenmunition
- Bleifreie Schrotmunition
- Einheitliche Jägerprüfung: Wildbrethygiene als Sperrfach
- Einheitliche Jägerprüfung: Flintenschießen
- Einheitliche Regelung von Auslandsjagdscheinen
- Kennzeichnungspflicht von Büchsenmunition
Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden
Bundesweit soll ein Schießübungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden eingeführt werden. Dabei ist kein Leistungsnachweis mit einer vorgegebenen Trefferzahl vorgesehen. Jäger sollen zukünftig dem Jagdleiter eine schriftliche Bestätigung einer Übungsstätte für jagdliches Schießen vorlegen müssen und damit den zuverlässigen Schrot- und Kugelschuss belegen. Der Schießübungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Er soll die sichere Handhabung der Waffe und die Präzision beim Schuss verbessern.
Bleifreie Munition einsetzen
Die technische Entwicklung der Munition soll zukünftig dahingehend gefördert werden, so wenig Blei wie möglich in das Wildbret und die Umwelt abzugeben. Es wird angestrebt, dass von 2028 an nur noch bleifreie Büchsenmunition zum Einsatz kommt. Die bleifreie Schrotmunition wird bei der Jagd auf Wasserwild an Gewässern und in Feuchtgebieten vorgeschrieben, um den Bleieintrag in Gewässer zu vermeiden.
Einheitliche Jägerprüfung: Wildbrethygiene als Sperrfach
Das neue Jagdgesetz soll zukünftig die Jagd- und Falknerprüfungsanforderungen bundesweit einheitlich regeln, um die Prüfungsvoraussetzungen zu vereinheitlichen und zu einer stärkeren Ausprägung einzelner Fachgebiete wie Lebensmittelsicherheit und Wildschadensvermeidung zu kommen. Damit verlieren Regelungen auf Länderebene ihre Gültigkeit, so dass der Jagdschein wieder bundesweit einheitlich gilt. Zudem muss der Prüfling zum Bestehen jetzt auch im Fach Wildbrethygiene ausreichende Leistungen erbringen. Bislang waren nur die Waffenhandhabung und das Schießen sogenannte Sperrfächer.
Einheitliche Jägerprüfung: Flintenschießen
Die Treffernachweise beim Flintenschießen können auch in der Schießausbildung erbracht werden, sofern im konkreten Fall mindestens Schießübungen auf 250 Tontauben nachgewiesen wurden. Den einzelnen Bundesländern wird die Möglichkeit offen gehalten, weitere Vorgaben für den Umfang und die Zulassung zur Jägerprüfung festzulegen.
Kennzeichnungspflicht von Büchsenmunition
Derzeit können Jäger beim Munitionskauf nicht erkennen, welche Munition tatsächlich welches Tier auf welche Entfernung tierschutzgerecht tötet. Eine vorgesehene Kennzeichnungspflicht von Büchsenmunition soll hier künftig Abhilfe schaffen.
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