Unterdessen kritisierte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzverbände (AGDW), Philipp zu Guttenberg, den Verordnungsentwurf als praxisuntauglich. Der Entwurf sehe zur Einschätzung der Naturbeeinträchtigung sowie des Ausgleiches ein komplexes Biotopwertverfahren vor, das letztendlich nur von Spezialisten bewältigt werden könne, monierte der AGDW-Präsident. Zudem werde die Dokumentation und Verwaltung der Biotopwertdaten zu einer immens aufwendigen, bürgerfeindlichen und teuren Bürokratie führen.
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Nicht akzeptabel sei zudem die Regelung, zum Ausgleich von Eingriffen bevorzugt Kompensationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, die auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand erfolgten. Damit werde Geld in die Kassen der Naturschutzverwaltung gespült, und Naturschutzmaßnahmen auf privatem Land würden ignoriert. Zu Guttenberg: "Das ist eindeutig kartellartiges Verhalten." Freiwillige Naturschutzmaßnahmen, für die Waldeigentümer Ökopunkte bei den Naturschutzbehörden angerechnet bekommen hätten und die bereits viele Millionen Euro wert seien, blieben hingegen unberücksichtigt. Damit werde private Initiative für Naturschutz abgewürgt, so die Warnung des AGDW-Präsidenten.
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