1. Tierschutz muss messbar werden
Ein sogenanntes Tierwohl-Indikatorensystem für ein flächendeckendes Monitoring des Tierschutzes in der Nutztierhaltung soll entwickelt und umgesetzt werden. "Tierschutz wird häufig aus dem Bauch heraus betrieben. Wir sind der Überzeugung, dass man Tierschutz besser objektiv messbar machen muss", erklärt Lindemann. Als Beispiel führte der ehemalige Landesminister die Prüfung von Fußballen bzw. den Skeletten von Masthühnchen im Schlachthof an. Anhand derer könnten Fehler in der Haltung abgelesen werden.
2. Bund muss bestehende Initiativen in einer "Bund-Länder-Initiative" bündeln
Der Kompetenzkreis hält es für erforderlich, dass Bund und Länder eine gemeinsame Übersicht über alle Initiativen, Runden Tische und Tierschutzpläne der Länder erstellen. "Tierschutzrecht liegt in der Bundeskompetenz, die Umsetzung bei den Ländern. Deshalb bietet es sich natürlich an, dass sich Bund und Länder hier in ein gemeinsames Boot setzen", sagt Lindemann bei der Übergabe der Empfehlungen.
3. Nicht-Kurative Eingriffe müssen beendet werden
Der Kompetenzkreis gibt insbesondere Hinweise, worauf bei freiwilligen Vereinbarungen zur Beendigung nicht-kurativer Eingriffe zu achten ist. Beratung und Schulung der Landwirte, einzelfallbezogene Empfehlungen, Wissenstransfer und Leitfäden sind wichtige Grundlagen.
4. Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen
Ziel ist, dass serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen nach einer angemessenen Übergangsfrist nur noch geprüft auf den Markt kommen. Derzeit ist das Verfahren in einem ersten Schritt nur für die Legehennenhaltung geplant. Der Kompetenzkreis empfiehlt, auch Junghennen und Elterntiere von Anfang an einzubeziehen.
5. Den Handel in den Blick nehmen
Die Bundesregierung sollte unter anderem die Möglichkeit prüfen, im internationalen Handel Lebensmittel zurückzuweisen, die unter Verstoß gegen Tierschutzbestimmungen erzeugt wurden.
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