Schmidt hob hervor, dass Wettbewerbsverzerrungen und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland in der Landwirtschaft nur durch den vereinbarten gleitenden Übergang bei der Einführung des Mindestlohns zu vermeiden seien. "Mit einer solchen Branchenlösung kann auch die Landwirtschaft, die durch Saisonarbeit besonders geprägt wird, mit Beginn des Jahres 2017 am allgemeinen Mindestlohn teilnehmen."
Jetzt liege es an den Tarifvertragsparteien, zügig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die eröffneten Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs auch zu nutzen. "Hierbei sichere ich den Tarifvertragsparteien gerne meine Unterstützung zu", so Schmidt in Berlin.
Geklärt wurden auch die offenen Fragen bei der Entlohnung. Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen bleibe auch nach Einführung des Mindestlohns zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird. "Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirte mit Sonderkulturbetrieben und für den Erhalt der Produktion in Deutschland", so Schmidts Fazit der Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes.
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