Auf Eckpunkte eines künftigen Rechtsrahmens haben sich Unterhändler des Europaparlaments mit der griechischen Ratspräsidentschaft geeinigt. Insbesondere wurde vereinbart, eine Liste mit besonders relevanten invasiven Arten nicht auf 50 zu beschränken, wie ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgesehen.
Dessen ungeachtet soll sich der Katalog auf jene Arten konzentrieren, die entweder erst im Begriff sind, sich festzusetzen, oder besonders große Schäden anrichten. Ferner werden gemäß dem Kompromiss nicht nur solche Arten berücksichtigt, die von gesamteuropäischem Interesse sind, sondern auch jene, die einzelne Mitgliedstaaten vor besondere Probleme stellen.
Ungebetene Gäste
Der Wanderung von Pflanzen und Tieren aus einem Teil der EU, wo sie heimisch sind, in einen anderen Teil, wo sie zum Problem werden, will man über eine verstärkte Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten begegnen - mit der Kommission als Mittlerin. Darüber hinaus werden die EU-Länder geeignete Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften entwickeln. Dabei sollen kommerzielle Einschlepper fremder Arten an den Kosten der Wiederherstellung von Schäden beteiligt werden.
Weitere Verbreitung stoppen
Der Handel mit bestimmten als invasiv geltenden Arten soll in gewissem Umfang möglich bleiben, solange er von der Kommission genehmigt wurde.
Die Novelle zielt darauf ab, die Einfuhr, den Erwerb, die Verwendung, die Freisetzung und den Verkauf invasiver Arten in der EU zu unterbinden, beispielsweise zu Zierzwecken oder als Heimtiere, um ihre Ausbreitung zu stoppen. Die Mitgliedstaaten und das Parlament müssen dem vorläufigen Kompromiss noch zustimmen.
- Forscher fürchten um Bestand der Monarchfalter (24. Februar 2014) ...
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