Die Regierungskoalition hat sich heute auf einen einheitlichen Steuersatz für Mehrgefahrenversicherungen geeinigt. Die neue Regelung baut auf der bisher speziell für die
Hagelversicherung geltenden Versicherungssummenbesteuerung auf. Künftig sollen die Mehrgefahrenversicherungen einheitlich mit 0,3 Promille der Versicherungssumme besteuert werden. Eine vergleichbare Regelung besteht bisher nur für die Hagelversicherung (0,2 Promille). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah dagegen vor, Ernte-Mehrgefahrenversicherungen mit 19 Prozent der Versicherungsprämie zu besteuern. Die Änderung soll im Rahmen des Verkehrsteueränderungsgesetzes am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
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