Der Deutsche Bauernverband (DBV) betonte, er unterstütze die Entschließung, die in ähnlicher Form bereits vom Bundestag gefasst worden war. Der DBV bedauerte ebenso wie der Fachverband Biogas (FvB) die zeitliche Verschiebung. Heute wäre der richtige Zeitpunkt für ein klares Signal gewesen, nämlich dass diejenigen, die das Gesetz letztlich vollziehen müssen - die Bundesländer - die Notwendigkeit für tatsächlich einheitliche und praxisnahe Regelungen sehen, erklärte FvB-Geschäftsführer Dr. Claudius da CostaGomez nach der Bundesratssitzung. Um Schaden für die Landwirtschaft und die Biogasbranche durch rechtliche Unsicherheiten abzuwenden, dürfe die Diskussion um die Rechtsänderung in der Praxis nicht erst geführt werden, wenn das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten sei, so da Costa Gomez.
Der Fachverband stehe daher bereits im Austausch mit verschiedenen Bundesländern. Wir vertreten weiterhin die Position, dass Wirtschaftsdünger, die zur Energiegewinnung in Biogasanlagen bestimmt sind, bisher lediglich dem Anwendungsbereich des Abfallrechtes unterliegen, betonte da Costa Gomez. Das bedeute allerdings nicht, dass diese Wirtschaftdünger auch als
Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzustufen seien.
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