Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das in Eigenverwaltung stattfindet, ist eine Restrukturierung zur Fortführung des Unternehmens geplant, „bei der die Gläubiger eng eingebunden werden“ sollen, berichtet die KTG Agrar SE. Dazu werde die Gesellschaft in den nächsten Monaten einen Restrukturierungsplan erarbeiten.
Die Ernte wird noch eingebracht
Der operative Betrieb werde fortgeführt, insbesondere die Einbringung der Ernte auf über 45.000 Hektar. Für die Zahlung der Löhne scheint das Unternehmen nicht flüssig genug zu sein, deshalb werde umgehend, so die LTG Agrar, eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Ziel sei es, das Unternehmen und die KTG-Gruppe langfristig zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze an den Standorten zu sichern, so heißt es in der Pressemitteilung.
Sanierungspersonal einberufen
Für das Insolvenzverfahren will der Aufsichtsrat einen Chief Restructuring Officer (CRO) in Person von Rechtsanwalt Jan Ockelmann aus der Sozietät JOHLKE Rechtsanwälte in den Vorstand der KTG Agrar SE berufen. Er verfüge über langjährige Kontakte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Beratern. Er sei zudem selbst seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter tätig und mit den Besonderheiten eines Eigenverwaltungsverfahrens vertraut.
KTG Agrar hat alle Forderungen abgetreten
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung weist darauf hin, dass das Unternehmen scheinbar kaum noch Vermögenswerte besitze. Laut dem jüngsten Geschäftsbericht beliefen sich die Grundschulden über 138 Millionen Euro und alle Forderungen aus der Energieproduktion, Generalunternehmer-, Substratlieferungs-, Wartungs-, Betriebsführungs- und Versicherungsverträgen sowie die EU-Flächenprämien seien abgetreten. Auch seien viele technische Anlagen und Maschinen sicherungsübereignet.
Gläubiger müssen abwarten
Die Anmeldung von Forderungen gegen die KTG Agrar SE wird erst möglich sein, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, erklärt das Unternehmen in einem Schreiben an seine Gläubiger. Forderungsanmeldungen während des jetzigen Insolvenzeröffnungsverfahrens seien unwirksam.
Im Falle einer späteren Verfahrenseröffnung werden allen Gläubigern Formulare zur Forderungsanmeldung übersandt, heißt es in dem Schreiben. Unter Berücksichtigung der hohen Zahl an Beteiligten wird um Verständnis gebeten, dass weitere Auskünfte weder vom Amtsgericht Hamburg noch vom vorläufigen Sachwalter erteilt und entsprechende Anfragen daher derzeit nicht beantwortet werden können.
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