Das Insolvenzverfahren der KTG Energie AG steht vor dem Abschluss. Die Beschwerde einiger Gläubiger gegen den Insolvenzplan ist vom Landgericht Neuruppin am 16. März als "unuzlässig" abgelehnt worden, die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Sanierung des Biogasanlagenbetreibers beendet
"Damit ist die Sanierung des Biogasanlagenbetreibers beendet und das Insolvenzverfahren kann nunmehr kurzfristig aufgehoben werden", teilt die KTG Energie am Montag mit.
Nach der nun endgültigen Entscheidung werden die notwendigen rechtlichen Schritte kurzfristig umgesetzt werden, so dass die Unternehmensgruppe sich nach eigenen Angaben wieder auf das operative Geschäft konzentrieren könne.
Insolvenz nach KTG Agrar Pleite
Die KTG Energie AG hatte in Folge der Insolvenz der früheren Mehrheitsgesellschafterin, der KTG Agrar SE im Juli 2016 ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Dies erfolgte im September 2016.
Zum 1. Dezember 2016 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und noch im Dezember ein Insolvenzplan vorgelegt. Diesem Insolvenzplan wurde in der Gläubigerversammlung vom 3. Februar 2017 mehrheitlich zugestimmt.
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