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Geflügelpest

Kükentötung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Putenbrütereien

Putenküken
am Donnerstag, 30.03.2017 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Kreisbehörden haben das Töten von Putenküken einiger niedersächischer Brütereien für rechtens erklärt. Minister Christian Meyer sieht das anders und hat jetzt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Wie agrarheute Anfang des Jahres berichtet hat, sahen sich zu dieser Zeit einige Brütereien in den Landkreisen Oldenburg-Land und Cloppenburg gezwungen, hunderttausende Putenküken zu töten. Die Putenbrütereien konnten die Küken als Folge der Geflügelpest nicht mehr vermarkten.

Im Februar hatte das niedersächsische Agrarministerium einen Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geäußert und die Landkreise zu Ermittlungen aufgefordert.

Uneinigkeit zwischen Ministerium und Kreisbehörden

Die Kreisbehörden haben das Vorgehen der Brütereien laut ‚Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) für rechtens erklärt. Das sieht das Agrarministerium offenbar anders.

Agrarminister Christian Meyer sagte gegenüber der NOZ: „Wir teilen diese Einschätzung fachlich aber nicht.“ So viele Puten hätten gar nicht erst schlüpfen dürfen, so die Begründung.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Nun soll die Staatsanwaltschaft das Vorgehen bewerten. Das Agrarministerium hat weitere Ermittlungen angestoßen. Angeblich sollen laut Aussage Meyers auch einige Tiere mit dem Schredder getötet worden sein.

Mit Material von NOZ

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