Das Urteil erregt die Gemüter vieler Landwirte: Ein österreichischer Almbauer muss nach dem Tod einer Touristin 490.000 Euro zahlen. Die Frau war 2014 von seiner Kuh auf einer Weide totgetrampelt worden.
Die 45-Jährige war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs gewesen, als die Kühe plötzlich auf sie zuliefen. Vermutlich hatte es die Herde auf den angeleinten Hund der Wanderin abgesehen, so die Exekutive.
Viele Bauern kennen das Problem längst: Das Aufeinandertreffen von Hunden und Rindern ist gefährlich, doch oft ist Hundebesitzern die Gefahr nicht bewusst.
Kuh-Urteil: Landwirte müssen vorbeugen
Ein Argument des Richters im Kuh-Urteil von Tirol war, dass der Bauer nicht genügend auf die Gefahr durch freilaufende Rinder aufmerksam gemacht habe. Bauern wollen und müssen nun vorbeugen, einerseits um ähnliche Unfälle, andererseits derartige Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Doch wenn sie ihre Landwirtschaft wie gehabt weiterführen wollen, sind sie auf Weidegang angewiesen. Und häufig lassen sich die kilometergroßen Almgebiete nicht einzäunen.
Weidehaltung im Tal: Nicht nur Almbauern betroffen
Doch das Problem betrifft nicht nur Almbauern allein. Auch Landwirte, die im Tal in Dorfnähe ihre Rinder weiden lassen, sind beunruhigt.
Irmgard Grasmüller aus dem bayerischen Lenggries, selbst betroffene Bäuerin und Grafikerin, hat nun Schilder entworfen, die klipp und klar auf die Unfallgefahr insbesondere für Hunde und Hundehalter hinweisen: "Die größte Gefahr ist im Herbst", hat sie festgestellt, "wenn das Almvieh zurückkommt und weiter im Tal grasen darf."
Viele Spaziergänger freuen sich aber, wenn sie vermeintlich wieder über die Wiesen gehen "dürfen". Doch sie wissen nicht, dass manche Bauern selbst im Oktober noch die Wiesen mähen. "In Alpennähe darf das Jungvieh häufig sogar bis zum ersten Schneefall weiden, selbst wenn es Mitte November ist", erklärt sie.
Hundebesitzer zeigen kein Verständnis
Leider fehlt es bei Hundebesitzern häufig am Verständnis. Eines der Schilder weist daher darauf hin, dass es bei dem Weidebetrieb um eine "Tiergerechte Haltung von Rindern" und um "Weidegebiet in Privatbesitz" handelt. Aufgrund der hohen Unfallgefahr weist es außerdem ein Hundeverbot aus.
Da in Almgebieten die Besitzrechte manchmal nicht ganz eindeutig auszumachen sind, macht ein anderes Schild neben der "Tiergerechten Haltung von Rindern" darauf aufmerksam, dass ein "Weidegebiet mit freilaufenden Rindern" betreten wird.
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Die Schilder des Isarwinkel-Verlags sind aus stabilen Aluminium-Verbundplatten, sie sind wetterfest und etwa 21 x 29 cm groß. Sie kosten 12 bzw. 15 Euro und können telefonisch unter 08042 / 50 30 95-0 oder online unter www.isarwinkel-verlag.de bestellt werden.
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