Seit Jahren streitet sich ein Anwohnerpaar mit einer Landwirtin in Holzkirchen in Bayern um angeblich zu laute Kuhglocken sowie zu viel Gülle und Insekten. Sie fühlen sich von der an ihr Grundstück grenzenden Weide gestört. Agrarheute berichtete.
Trotz mehrerer zehntausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten sowie gescheiterter Klagen gehen ein Unternehmer und seine Frau weiter gegen die Landwirtin vor.
Eine Nacht im Haus der Kläger verbringen
Nun erwägt das Oberlandesgericht auch eine persönliche Erkundung der Lage, wie die dpa berichtet. Gestern trafen sich die Landwirtin, der Anwalt des Paares und Vertreter der Gemeinde in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München (OLG).
Das Ergebnis ist eine neue Variante: Wenn sich die Parteien nicht einigen könnten, müsse man womöglich die Sache selbst in "Augen- und Ohrenschein" nehmen, sagte der Vorsitzende Richter laut dpa. Da es um die Nachtruhe gehe, würde es darauf hinauslaufen, "dass wir mit oder ohne Sachverständigen dort ein Nacht verbringen." Das Ehepaar wurde die Übernachtung möglich machen, meinte dessen Anwalt später.
Landwirtin sei nicht bestechlich
Die gerichtliche Suche nach Kompromissen scheiterte mehrmals. Der Kläger habe deutlich gemacht, dass er sich großzügig zeigen würde, meinte der verantwortliche Richter. Das könne sich "für eine Bäuerin lohnen", zitiert ihn die dpa weiter.
Doch Landwirtin Regina Killer lehnte ab. Sie sei nicht bestechlich. Zudem sei die Weide mit den zahlreichen schutzbietenden Bäumen die beste Fläche, die sie habe.
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Einstellung der Weidehaltung: Gemeinde skeptisch
Ebenfalls skeptisch zeigten sich die Vertreter der Gemeinde und unterstützten die Landwirtschaft. Sie stehen einer Entschädigung zur Einstellung der Weidehaltung kritisch gegenüber.
Nun muss das Oberlandesgericht die Sachlage weiter prüfen. So sei etwa nicht festgelegt, wie laut das Geläut sein dürfe. Es gebe "keinen absoluten Kulturschutz für Kuhglocken im Oberland", erklärte das Gericht laut dpa.
Insekten und Gülle sind ortsüblich
Mit ihrer Klage gegen die Insekten und die Gülle würde das Ehepaar jedoch scheitern. Das Ausbringen von Gülle sei ortsüblich, die zeitweise Geruchsbelästigung müsse man hinnehmen, so der Richter. Bei den Insekten sei es ohnehin kaum nachprüfbar, ob sie von den grasenden Rindern kämen.
Der Anwalt der Kläger bezeichnete es als beste Lösung für seine Mandanten, wenn auf der Wiese keine Rinder mehr grasen würden. Dafür akzeptiere er auch die mehrmalige Gülleausbringung. Am Rande des Prozesses meinte er laut dpa weiter, dass der Kläger sehr viel wirtschaftlich in die Waagschale werfen würde, wenn er seine Ruhe hätte.
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