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Politik national

Länder fordern ein Ende der Hofabgabeklausel

am Montag, 07.04.2014 - 17:02 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Von Länderseite wächst der Druck auf die Hofabgabeklausel. Bei ihrer Konferenz in Cottbus zogen die Agrarminister auch den Rahmen für die TTIP-Verhandlungen mit den USA.

In einer Protokollerklärung zu einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) haben sich neun Länder für eine Abschaffung ausgesprochen, darunter die CDU-geführten Länder Thüringen und Saarland. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, "der die Hofabgabeverpflichtung nicht länger zur Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente der Alterssicherung der Landwirte macht", heißt es in der Erklärung, die auf einem Antrag von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beruht.
 
Begründet wird die Forderung mit dem Rückgang strukturpolitischer Effekte der Regelung. Zur Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit dürfe keinem Landwirt bei Eintritt ins Rentenalter die Altersrente vorenthalten werden. Der Beschluss selbst besteht lediglich aus Kenntnisnahme eines Berichts des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur aktuellen Diskussion. Unterdessen bekräftigte die agrarpolitische Sprecherin der nordrhein-westfälischen SPD-Landtagsfraktion, Annette Watermann-Krass, die Forderung nach Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung. Dieses Thema stehe für die SPD-Agrarpolitiker "ganz oben auf der Prioritätenliste", erklärte Watermann-Krass. Als einen ersten Schritt schlug sie ein Renten-Modell vor, das einen Abschlag von 10 Prozent beim Altersgeld vorsieht.
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AMK zieht rote Linien für TTIP-Verhandlungen

Des Weiteren haben die Agrarminister ihre Anforderungen an die laufenden Verhandlungen über ein EU-Freihandelsabkommen (TTIP) mit den USA formuliert. In Cottbus hoben sie die Bedeutung des vorsorgenden Verbraucherschutzes bei Lebens- und Futtermitteln hervor. In ihrem Beschluss warnten die Ressortchefs davor, das Vorsorgeprinzip in den Verhandlungen zu schwächen. Für unverzichtbar halten die Minister hohe Sicherheitsstandards bei der Zulassung gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen. Durch das geplante Abkommen dürfe das hohe Umwelt- und Verbraucherschutzniveau in der EU auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik keinesfalls abgesenkt werden. Auch das Ziel nationaler und regionaler Selbstbestimmung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dürfe durch die laufenden Verhandlungen nicht gefährdet werden.
  • Abschluss des EU-US-Handelsabkommen in 2014 zweifelhaft (07. März)
Beibehalten werden müsse das EU-Verbot des Imports und der Verabreichung von Hormonen zur Produktions- und Wachstumsförderung. Dies gelte auch für die europäischen Regelungen zum Klonen, das Inverkehrbringen von Klontieren und deren Produktion sowie das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Lebensmitteln von Klontieren. Ausdrücklich abgelehnt wird auch eine Ausweitung erlaubter Substanzen, etwa die Chlorierung von Geflügelfleisch zur Reduktion von Keimen auf der Oberfläche von Lebensmitteln.

Bis zum Sommer Vorschläge zur Novelle der Düngeverordnung

Wie berichtet, schlägt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Zusammenhang mit der Novelle der Düngeverordnung nun doch ein höheresTempo an. Bei derAgrarministerkonferenz (AMK) kündigte der Minister die Einsetzung einer Bund- Länder Task Force an. "Wir müssen einen vernünftigen Weg zwischen gesundemWasser und den landwirtschaftlichen Möglichkeiten gehen", sagte Schmidt am vergangenen Freitag vor Journalisten in Cottbus. Die Arbeitsgruppe werde noch vor der Sommerpause Lösungsvorschläge unterbreiten. In einem Sachstandsbericht für die AMK warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium ausdrücklich vor einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
 
Dem Bericht zufolge hält die EU-Kommission die derzeit geplanten Änderungen an der Düngeverordnung nicht für ausreichend. Deutschland müsse innerhalb der nächsten Wochen erklären, ob es die von Brüssel geforderten zusätzlichen Maßnahmen umsetzen wolle. Andernfalls werde die Kommission das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen, heißt es in dem Bericht. Den Angaben zufolge verlangt die Brüsseler Administration unter anderem restriktivere Regelungen bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen, bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen, sowie beim Fassungsvermögen und der Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung.
  • Bundesregierung gegen Hoftorbilanz (28. Jan)
Schließlich pocht die Kommission auf die Einhaltung der Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Hektar in Form von Dung und die Einbeziehung aller organischen Düngemittel sowie insbesondere von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Zur Disposition steht auch weiterhin die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger. Sie ermöglicht Betrieben mit hohem Nährstoffbedarf auf Grünland die Ausbringung von bis zu 230 kg Stickstoff ausWirtschaftsdüngern.

Kein Einigung bei GVO-Kennzeichnung

Keine Einigung haben die Minister über eine Kennzeichnung von Lebensmitteln erzielt, die unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens warf seinen grünen Ressortkollegen am vergangenen Freitag in Cottbus vor, ihre Forderungen nach mehr Transparenz im Umgang mit GVO seien lediglich Lippenbekenntnisse. Die Verbraucher hätten ein Recht zu erfahren, ob das Fleisch oder die Milch von Tieren stammten, die mit GVO gefüttert worden seien und ob ihre Lebensmittel bei ihrer Verarbeitung mit Gentechnik in Berührung gekommen seien. Ähnlich äußerte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
  • GVO im Futter: Grüne Agrarminister fordern Verzicht (22. März)
Demgegenüber bezeichnete die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken den Vorschlag als "vergiftet", weil er nicht zwischen einem aus ihrer Sicht "nicht beherrschbaren" Einsatz der Gentechnik im Freiland und einer "vertretbaren" Nutzung der Gentechnik in geschlossenen Systemen unterscheide. Dahinter steckt offenbar die Befürchtung, dass bei einer umfassenden Kennzeichnungspflicht der weitaus größte Teil der Lebensmittel einbezogen werden müsste und die GVO-Kennzeichnung damit nahezu wertlos wäre.

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