Wie berichtet, schlägt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Zusammenhang mit der Novelle der
Düngeverordnung nun doch ein höheresTempo an. Bei derAgrarministerkonferenz (AMK) kündigte der Minister die Einsetzung einer Bund- Länder Task Force an. "Wir müssen einen vernünftigen Weg zwischen gesundemWasser und den landwirtschaftlichen Möglichkeiten gehen", sagte Schmidt am vergangenen Freitag vor Journalisten in Cottbus. Die Arbeitsgruppe werde noch vor der Sommerpause Lösungsvorschläge unterbreiten. In einem Sachstandsbericht für die AMK warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium ausdrücklich vor einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Dem Bericht zufolge hält die EU-Kommission die derzeit geplanten Änderungen an der Düngeverordnung nicht für ausreichend. Deutschland müsse innerhalb der nächsten Wochen erklären, ob es die von Brüssel geforderten zusätzlichen Maßnahmen umsetzen wolle. Andernfalls werde die Kommission das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen, heißt es in dem Bericht. Den Angaben zufolge verlangt die Brüsseler Administration unter anderem restriktivere Regelungen bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen, bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen, sowie beim Fassungsvermögen und der Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung.
- Bundesregierung gegen Hoftorbilanz (28. Jan)
Schließlich pocht die Kommission auf die Einhaltung der Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Hektar in Form von Dung und die Einbeziehung aller organischen Düngemittel sowie insbesondere von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Zur Disposition steht auch weiterhin die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger. Sie ermöglicht Betrieben mit hohem Nährstoffbedarf auf Grünland die Ausbringung von bis zu 230 kg Stickstoff ausWirtschaftsdüngern.
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